Landflucht Genossenschaftsbanken ziehen sich zurück

Bullay, den 10.August 2023/igenos. Während das Bundesministerium für Justiz (BMJ) in seinem Eckpunktepapier noch einmal hervorhebt, … „Kreditgenossenschaften versorgen auch ländliche Regionen mit Bankdienstleistungen vor Ort“ sieht es in der Realität ein wenig anders aus. Heute wurde die Raiffeisenbank Zeller Land eG im Genossenschaftsregister Koblenz gelöscht. Das komplette Vermögen der Genossenschaft in Höhe von 31,9 Millionen Euro wurde aufgrund eines Mitgliederbeschluss an eine fremde Genossenschaft nach Kaisersesch verschenkt. Dabei gab es Alternativen zu dieser Fusion, die den Erhalt der Genossenschaft vor Ort sicher gestellt hätten. Diese Tatsachen waren dem Vorstand und Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Zeller Land eG auch bekannt.

Die anhaltende Fusionswelle unter den Genossenschaftsbanken betrifft vor allem die ländlichen Regionen. Die sogenannte Strukturbereinigung wird vom Bundesverband der Volks-und Raiffeisenbanken BVR zentral gesteuert.  Wie GenoLeaks bereits 2018 berichtete, ist der Ablauf einer Fusionen weitgehend automatisiert und sieht wie folgt aus.

Zunächst werden die Mitglieder über die besonderen Probleme des Bankgeschäfts informiert und dann in der Generalversammlung dazu überredet,  ihre Genossenschaft aufzulösen und das gesamte Vermögen an die übernehmende Genossenschaft zu übertragen.  Die Argumente sind identisch. Rückläufige Erträge und hohe Aufwendungen für Bürokratie.  Es handelt sich angeblich um eine Fusion auf Augenhöhe, von der die Mitglieder nur profitieren. Die Genossenschaftsanteile werden 1:1 getauscht. Am Vermögen und Rücklagen ihres Unternehmens wurden die Mitglieder nicht beteiligt. Der Unternehmenswert wird in dem Verschmelzungsgutachten des Prüfungsverbands auch gar nicht erst berücksichtigt. Das Verfahren hat sich bewährt, die BaFin und das Justizministerium haben immer nur zugeschaut. Das heißt die Rücklagen und Werte der Bankgenossenschaft werden an den Fusionspartner übertragen, die Genossenschaftsmitglied erhalten keinerlei Wertausgleich. 
Auch bei der Auflösung der Raiffeisenbank Zeller Land wurde in der Generalversammlung versäumt die gesetzlich möglichen Alternativen zur Auflösung der Genossenschaft vorzustellen.

Das Umwandlungsgesetz kennt neben der Verschmelzung noch weitere Arten mit denen die Bankgeschäfte zusammengeführt werden können, ohne dabei die Existenz der Genossenschaft aufzugeben und die Mitglieder an eine andere Genossenschaft weiterzureichen.

Es handelt sich dabei um die Abspaltung (§ 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG) oder die Ausgliederung (§ 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG). Auch dabei hätten das gesamte Vermögen oder Teile davon zusammen mit dem Bankgeschäft der Raiffeisenbank Zeller Land eG an die Raiffeisenbank Eifeltor eG abgegeben werden können. Im Gegensatz zur Verschmelzung wäre die im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Koblenz unter Nr. 276 eingetragene Genossenschaft „Raiffeisenbank Zeller Land eG“ zusammen mit ihren 4.982 Mitgliedern und deren Geschäftsguthaben erhalten geblieben wäre. Und wie geht es weiter? Nach einer Schamfrist von 5 Jahren, so lange haften die Genossenschaftorgane der aufgelösten Genossenschaft noch, werden auch die letzen Filialen geschlossen und die regionale Genossenschaftsbank vor Ort ist Geschichte.
+++update. Das Bankgenossenschaften auch ohne Bankgeschäft weitergeführt werden können, zeigt das Beispiel der Ökobank.

 

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