Der Förderauftrag – Kompass des Genossenschaftsrechts

Bullay, den 13.März 2026. Die Genossenschaft unterscheidet sich von anderen Unternehmensformen durch ihren gesetzlichen Zweck. Nach § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes besteht ihre Aufgabe darin, die Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Dieser Förderauftrag bildet den rechtlichen Kern der genossenschaftlichen Organisation. Aus diesem gesetzlichen Zweck folgt eine klare Verpflichtung…
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Die rote Linie: Förderung statt Identitätsverlust

Bullay, den 12.03.2026. Die Genossenschaft ist keine kleine Aktiengesellschaft – Teil 3. Im letzten Schritt zieht Prof. Steding die entscheidende Grenze. Er bestreitet nicht, dass sich die Genossenschaft verändern muss. Er weiß, dass wirtschaftlicher Druck, Wettbewerb, Kapitalbedarf und neue Marktbedingungen Reformen erzwingen können. Aber für ihn ist ebenso klar: Es gibt…
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Genossenschaftsnovelle 1973: Als der Vorstand zum Souverän wurde

Bullay, den 11.03.2026. Die Genossenschaft ist keine kleine Aktiengesellschaft – Teil 2.Prof. Steding belässt es nicht bei einer rechtsgeschichtlichen Grundsatzbetrachtung. Er zeigt auch, wann und wie das Aktienrecht in die Genossenschaft eingedrungen ist. Für ihn liegt die entscheidende Zäsur in der Genossenschaftsrechtsnovelle von 1973. Dort wurde aus seiner Sicht nicht…
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Die Genossenschaft ist keine kleine Aktiengesellschaft

Bullay, den 10.März 2026. Prof. Dr. Rolf Steding erinnert an etwas, das heute fast schon selbstverständlich übergangen wird: Die eingetragene Genossenschaft ist keine Vorstufe, Unterform oder kleine Schwester der Aktiengesellschaft. Sie ist eine eigene Rechtsform mit eigenem Zweck, eigener innerer Logik und eigener geschichtlicher Rechtfertigung. Genau darauf zielt schon der…
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Gammesfeld: Das Beispiel – warum „klein“ im genossenschaftlichen Bankwesen nicht automatisch „nicht mehr möglich“ bedeutet

Bullay, den 7.03.2026. Gerade deshalb ist Gammesfeld für die aktuelle Debatte über Fusionen so interessant. Der deutsche Konzentrationsprozess wird häufig mit Regulierung, Fixkosten, IT, Meldewesen und Risikomanagement begründet. Diese Faktoren sind real. Doch Gammesfeld erinnert daran, dass eine Alternative denkbar ist: gemeinsame Infrastruktur im Verbund, aber Erhalt des Rechtsträgers dort,…
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Wenn Stabilität Größe verlangt: Der Fusionsdruck im deutschen Genossenschaftssektor

Bullay, den 6.03.2026. In Deutschland ist der Konzentrationsprozess der Volks- und Raiffeisenbanken deutlich stärker ausgefallen als in vielen anderen europäischen Ländern. Der wichtigste Grund liegt bereits in der Ausgangslage: Deutschland hatte historisch eine außergewöhnlich kleinteilige Struktur mit sehr vielen rechtlich selbstständigen, lokal verankerten Genossenschaftsbanken. Wo es besonders viele kleine Einheiten…
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Genossenschaft oder Bankverbund? Zur schleichenden Veränderung der Volks- und Raiffeisenbanken

Bullay, den 5.03.2026/ Die genossenschaftlichen Banken entstanden aus einer klaren Idee: Menschen schließen sich zusammen, um ihre wirtschaftlichen Interessen gemeinsam zu fördern. Die Bank gehört ihren Mitgliedern, sie dient der Region und sie entscheidet eigenständig über ihre Geschäfte. Dieses Prinzip der Selbsthilfe bildet bis heute den Kern des Genossenschaftsgesetzes. In…
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nd-Genossenschaft begeht 80jähriges Jubiläum

Berlin, 4. März 2026 (geno). Die vor wenigen Jahren gegründete nd-Mediengenossenschaft begeht in wenigen Wochen den 80. Jahrestag des Bestehens der Tageszeitung „Neues Deutschland“. Wie die die Geschäftsführung kürzlich ankündigte, wird das Jubelfest am 13. Juni dieses Jahres gefeiert. An demselben Tag findet die Generalversammlung der Genossenschaft statt, auf der…
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Volksbank BraWo schlingert

Wolfsburg,den 3.03.2026.(geno). Die Volksbank BraWo (Braunschweig-Wolfsburg) eG steht Ende 2025/Anfang 2026 unter Druck. Als Grund gelten hohe Risiken im Immobiliensektor, im Beteiligungsgeschäft und die Krise bei Volkswagen. Medienberichte über eine Restrukturierung durch den Genoverband unter „Aufsicht“ des „Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken“ (BVR) sorgen für Unruhe. Ausführlich berichtete das „Handelsblatt“…
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Wie viel Verbund braucht die Genossenschaft – wie viel Freiheit braucht sie?

Nürnberg, den 2.März 2026. Genossenschaften unterscheiden sich von anderen Unternehmen durch ein einfaches Prinzip: Die Mitglieder sind nicht nur Kunden, sondern zugleich Träger der Entscheidungen. Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung bilden gemeinsam die Verantwortungsgemeinschaft der eigenen Bank. Innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe wird derzeit unter dem Leitgedanken „Geno Next Level“ daran gearbeitet,…
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