Der Förderauftrag als Maßstab für Entscheidungen

Genossenschaften haben seit mehr als 175 Jahren eine besondere Rolle in der Wirtschaft. Sie verbinden wirtschaftliches Handeln mit demokratischer Mitbestimmung und gemeinschaftlicher Verantwortung. Der Förderauftrag bildet dabei das Fundament. Die Einhaltung des Förderauftrags wird seitdem von den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden überwacht. Solange Genossenschaften ihren Mitgliedern einen klar erkennbaren Nutzen bieten, behalten…
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Wiedervorlage Mitgliederrechte WV 23.März

Berlin den 23.März 2026. Heute vor genau 137 Jahren, am 23. März 1889, debattierte der Reichstag erstmals über den Schutz der Genossen vor ihren Organen. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Prüfungsverbände geschaffen. Diese sollten als externe Revisionsverbände die Einhaltung der genossenschaftlichen Grundsätze und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherstellen.…
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Wie Mitgliederförderung im Alltag sichtbar wird

Wie Mitgliederförderung im Alltag sichtbar wird. Wenn die Förderung der Mitglieder der gesetzliche Zweck ist, stellt sich eine praktische Frage: Woran lässt sich diese Förderung konkret erkennen? Die Formen der Förderung können sehr unterschiedlich sein. Sie reichen beispielsweise von günstigen Leistungen oder Konditionen besonderen Angeboten für Mitglieder Rückvergütungen stabilen wirtschaftlichen…
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Mitglieder sind Eigentümer – und zugleich Nutzer

Ein weiteres zentrales Merkmal der Genossenschaft liegt in der Rolle ihrer Mitglieder. In den meisten Unternehmen sind Kunden und Eigentümer getrennt. Kunden nutzen die Leistungen des Unternehmens, während Eigentümer Kapital bereitstellen. In der Genossenschaft ist diese Trennung aufgehoben. Mitglieder sind gleichzeitig Eigentümer des Unternehmens Nutzer seiner Leistungen. Diese Verbindung ist…
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Gewinn und Wachstum – Mittel oder Zweck?

Wirtschaftlicher Erfolg ist für jedes Unternehmen wichtig. Auch Genossenschaften müssen stabil wirtschaften und ihre Leistungsfähigkeit erhalten. Doch in der genossenschaftlichen Ordnung hat wirtschaftlicher Erfolg eine besondere Rolle.Er ist nicht der eigentliche Zweck des Unternehmens, sondern ein Mittel zur Erfüllung des Förderauftrags. Der Genossenschaftsrechtler Prof. Volker Beuthien weist darauf hin, dass…
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Vom Grundsatz zur Praxis: Was der Förderauftrag wirklich bedeutet

In den vergangenen Tagen haben sich die GenoNachrichten intensiv mit dem rechtlichen Fundament der Genossenschaft beschäftigt. Mehrere Beiträge erinnerten daran, dass die eingetragene Genossenschaft keine gewöhnliche Unternehmensform ist, sondern eine eigene wirtschaftliche Idee verkörpert. Ausgangspunkt dieser Überlegungen war der erste Paragraph des Genossenschaftsgesetzes. Dort wird festgelegt, dass der Zweck der…
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Zentralisierung und Verantwortung der Prüfungsverbände

Die genossenschaftliche Organisation beruht traditionell auf der Nähe zwischen Mitgliedern und Unternehmen. Mitglieder sind nicht nur Kapitalgeber, sondern zugleich Nutzer der Leistungen der Genossenschaft und Träger ihrer demokratischen Struktur. Mit zunehmender Größe von Genossenschaften verändert sich dieses Verhältnis jedoch. Wenn Institute immer größer werden, steigen Mitgliederzahlen und räumliche Ausdehnung erheblich.…
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Förderauftrag und Fusionen

16.März 2026 Fusionen und Verschmelzungen gehören seit vielen Jahren zu den prägenden Entwicklungen im genossenschaftlichen Bankensektor. Aus zahlreichen regionalen Instituten sind größere Banken entstanden, die teilweise über mehrere Regionen hinweg tätig sind. Solche Entwicklungen werden häufig mit wirtschaftlichen Argumenten begründet – etwa mit steigenden regulatorischen Anforderungen, Kostendruck, Digitalisierung oder dem…
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Der Förderauftrag – Kompass des Genossenschaftsrechts

Bullay, den 13.März 2026. Die Genossenschaft unterscheidet sich von anderen Unternehmensformen durch ihren gesetzlichen Zweck. Nach § 1 Abs. 1 des Genossenschaftsgesetzes besteht ihre Aufgabe darin, die Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Dieser Förderauftrag bildet den rechtlichen Kern der genossenschaftlichen Organisation. Aus diesem gesetzlichen Zweck folgt eine klare Verpflichtung…
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Die rote Linie: Förderung statt Identitätsverlust

Bullay, den 12.03.2026. Die Genossenschaft ist keine kleine Aktiengesellschaft – Teil 3. Im letzten Schritt zieht Prof. Steding die entscheidende Grenze. Er bestreitet nicht, dass sich die Genossenschaft verändern muss. Er weiß, dass wirtschaftlicher Druck, Wettbewerb, Kapitalbedarf und neue Marktbedingungen Reformen erzwingen können. Aber für ihn ist ebenso klar: Es gibt…
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