Zweifelhaftes in Geno Wohnbaugenossenschaft abgeurteilt

Stuttgart/Ludwigsburg/Berlin, 22. November 2017 (geno). Wiederholt wurde die Geno Wohnbaugenossenschaft – vormals GenoTec Wohnbaugenossenschaft e.G. – zur Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben an ihre Ex-Mitglieder verurteilt. Darauf weist das Verbraucherschutzforum Berlin am Mittwoch hin. Hingewiesen wird in dem Fall der umstrittenen Genossenschaft auf einen Kommentar der Böblinger Rechtsanwältin Irmgard Spruth-Müller. Die Juristin adressiert ihre Bemerkungen vor allem an jene Genossenschaftsmitglieder, die mit Wirkung spätestens zum 31. Dezember 2014 gekündigt haben. Für die Beurteilung des Kündigungszeitpunktes komme es wesentlich auf den Zugang derselben an, nicht auf den Eintritt der Rechtsfolgen. Das habe das Landgericht Stuttgart im März dieses Jahres entschieden. Wer seine Beteiligung an der Geno im März 2013 erklärt habe und zum 31. Dezember 2014 ausgeschieden ist, sollte sich gegen die von der Geno festgelegte ratenweise Teilrückzahlung der Einlage wehren, empfiehlt Spruth-Müller. Die Urteile des zuständigen Amtsgerichts Ludwigsburg und des Landgerichts Stuttgart seien in dieser Richtung eindeutig. 

Desweiteren rät die Rechtsanwältin auch zu einem Blick auf die mögliche Beraterhaftung. In Kundeninformationsblättern werde noch im Jahr 2017 suggeriert, eine Kapitalanlage bei der Geno sei ein taugliches Mittel zur Altersvorsorge. Auch werde Anlegern erklärt, bei der Geno zu investieren, sei mit dem Abschluss eines Bausparvertrages vergleichbar. Beides führe jedoch nicht zu einer pflichtgemäßen Information und Aufklärung. „Hieraus können Schadenersatzansprüche gegen den Berater abgeleitet werden, die dazu führen, den Anleger so zu stellen, als habe er die Beteiligung an der Geno Wohnbaugenossenschaft e.G. nicht gezeichnet“, sagt die Juristin. auch eine Freistellung von möglichen Nachschusspflichten könne so erreicht werden. 

Ins Zwielicht geraten war die Ludwigsburger Geno Wohnbaugenossenschaft bereits geraume Zeit vorher. Vor deren Geschäftsgebaren und Praktiken hatte die Publikation „Finanztest“  bereits im Jahr 2006 gewarnt. Sinkende Mitgliederzahlen waren eine Folge der umstrittenen Vorgänge. So wies der vorläufige Geschäftsbericht 2014 nur noch 5.927 Mitglieder aus. Das waren gegenüber dem Vorjahr sechs Prozent weniger. ++ (sc/mgn/22.11.17 – 233 )
Nachtrag: Der Missbrauch der Rechtsform ist nur möglich, weil Genossenschaften ein gutes Image haben und als besonders transparent und vertrauenswürdig gelten. Gerade im Bereich der Wohnungsgenossenschaften / Wohnbaugenossenschaft hat sich eine Schieflage entwickelt.
Dieser Beitrag wurde 2024 nach der Insolvenz der CONET eG ergänzt

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