Berlin, 13. Dezember 2019 (geno). Die Vokabeln Nutzungsgebühr oder Nutzungsentgelt sind geradezu Zauberworte in der Welt der Wohnungsgenossenschaften. Allerdings werden sie höchst selten in der Sprachpraxis gebraucht. Sogar Genossenschaftsmitglieder, denen diese Begriffe fast angeboren sein müssten, sind meist ahnungslos. Der semantische Hintergrund, der letztlich in dem grundlegenden Unterschied zwischen privatem, genossenschaftlichem und öffentlichem Eigentum besteht, ist einfach nicht bekannt. Nutzungsgebühr und Miete sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die nicht zusammen passen. Kein Wunder also, dass auf einer zweistündigen Diskussionsveranstaltung am Freitagabend der Berliner Wohnungsgenossenschaften über den immer heftiger diskutierten Mietendeckel nur ein einziges Mal das Wort „Nutzungsentgelt“ verwendet wird. Dass es an einem Minimum von Klarheit fehlt, ist wohl dem rudimentär entwickelten Wissen über genossenschaftliche Prinzipien geschuldet. Das betrifft auch die anhaltende Diskussion um die Orientierung am Gemeinwohl, die wenig mit der Genossenschaftsidee zu tuen hat und derzeit auch nicht mit dem Genossenschaftsgesetz zu vereinbaren ist.
Auch der Hauptgast des Treffens, Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher, vermochte keine Abhilfe zu schaffen. Im Gegenteil, die begrifflichen Missverständnisse und Verschrobenheiten wurden von ihr noch verfestigt. Sie versuchte den Teilnehmern der Debatte nämlich die Auffassung unterzujubeln, dass das Gesetz über den Mietendeckel in vollem Umfang auf die Wohnungsgenossenschaften anwendbar ist. Wohnungsbaugenossenschaften und ihre Leitungsgremien, die sich bislang in ihrer Tätigkeit durch den Mietendeckel gefesselt fühlten, begreifen inzwischen bestenfalls intuitiv, dass sie eigentlich von der Regelung gar nicht betroffen sind. Die juristische und inhaltliche Differenzierung zwischen Miete und Nutzungsgebühr sowie zwischen Mietern und Nutzern bleibt weiterhin völlig unberücksichtigt. Insofern liegt Maren Kern, Vorstand der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU), richtig. Sie stellte vor wenigen Tagen fest, dass viel komplizierte juristische Kleinstarbeit bevorsteht. Der Lackmustest zwischen Nutzungsgebühr und Miete steht also noch bevor. Wem das nun alles zu kompliziert ist empfehlen wir die regelmäßige Lektüre der GenoNachrichten.de. Wir befassen uns regelmäßig mit dem Thema Mietendeckel und dem genossenschaftlichen Förderauftrag.
++ (wg/mgn/13.12.19 – 216)
www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27
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Alle Kostenbedtandteile einer Vermietung sind durch Vergleichsmiete, Umlagen und Steuergesetzgebung vollständig von den Immobilienbesitzern steuerbar.20-80% der Lebensarbeitsleistung von Menschen werden so legal und ohne jeglichem Anrecht auf legale Weise an durchweg private Eigentumsformen übertragen.
Das Genossenschaftsrecht soll diesen Missbrauch der Vermögensbildung begegnen, indem der Nutzen, dessen Erhalt und dessen Verbesserung in den Fokus der Zurverfügungstellung von Dingen, Immateriellem oder eben hier Wohnraumimmobilien, stehen. Schlimm, dass Genossenschaften heute wie Kredit- und Immobilienhaie agieren dürfen. Nach 20-40 Jahren der stetigen Entrichtung aller Forderungen inklusive dero Umlagen ist nicht nur die Immobilie finanziert worden. Auch der fehlenden Erhöhung der Genossenschaftsanteile durch vollständige Bezahlung der Immobilien durch die Mitglieder findet nicht statt und sorgt so zu einem vollkommen verschwundenen Vorteil der Genossenschaftsidee gegen den privatwirtschaftlichen Immobilieneffekt.
[…] zu behandeln. Das heißt die Mitglieder bezahlen an ihre Genossenschaft eine kostenabhängige Nutzungsgebühr, während Nichtmitglieder eine Miete an die Genossenschaft entrichten. Die Mietzahlungen fallen […]
[…] 19. Februar 2020 (geno). “Nutzungsgebühr” ist die korrekte juristische Bezeichnung in Wohnungsgenossenschaften, die von deren Mitgliedern […]