Genossenschaften:Verschmelzung ohne Wertgutachten  Landgericht überprüft

Das Landgericht Nürnberg prüft ob bei der Verschmelzung von zwei oder mehreren Genossenschaftsbanken ein Wertgutachten notwendig ist und ob hieraus ein Wertausgleich in Form einer Ausgleichszahlung abgeleitet werden kann. Die gängige Praxis führt häufig zu einer Benachteiligung der Genossenschaftsmitglieder, insbesondere dann, wenn die beteiligten Genossenschaften im Laufe ihrer Existenz…
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Bürgergenossenschaft statt Bankgenossenschaft

Wenn 75% der Bankgenossen dem Konzept der Bürgergenossenschaften zustimmen, kann eine Satzungsänderung vorgenommen und der Geschäftszweck der entsprechenden Genossenschaftsbank geändert werden. Das Bankgeschäft wird verkauft, der Geschäftszweck wird abgeändert. Die Zweck der Genossenschaft – die Mitgliederförderung – bleibt bestehen. Es ist dringend notwendig, das vor allem viele Bankgenossen dem…
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