Benötigen Genossenschaftsverbände mehr Staatsaufsicht?

Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände unterliegen einer regelmäßigen und gesetzlich verordneten Qualitätsprüfung. Diese erweist sich jedoch zunehmend als untauglich, da sie nur die Formalien prüft, nicht aber das Handeln gemäß Genossenschaftsgesetz. Eine Qualitätsprüfung aus Mitgliedersicht impliziert, dass sich die Eigentümer der Genossenschaft darauf verlassen können, dass ihr zuständiger Genossenschaftsverband dahingehend geprüft…
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