Vertreterversammlung als Erfüllungsgehilfe des Vorstands

In fast allen Volks- und Raiffeisenbanken (wenige kleinere und mittlere Genossenschaftsbanken ausgenommen) existiert anstelle einer Generalversammlung aller Mitglieder eine Vertreterversammlung. In der Theorie der Politik und der Genossenschaftswissenschaft sollen dabei die von den Mitgliedern gewählten Vertreter die Aufgabe haben, im Auftrag der Mitglieder deren Interessen als Eigentümer der Genossenschaft…
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Vertreterversammlung erleichtert Fusionen unter Genobanken.

Die Fusionen unter den Genossenschaftsbanken und das damit verbundene Genossenschaftssterben ist anscheinend nicht mehr aufzuhalten. Begünstigt wird diese Entwicklung durch die Einführung der Vertreterversammlung – also die weitgehende Abschaffung der Generalversammlung. Das nun unzureichend informierte Vertreter, in offener Abstimmung, also unter Gruppenzwang und häufig einstimmig über die Auflösung ihrer Genossenschaft…
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