Bürgergenossenschaft statt Bankgenossenschaft

Wenn 75% der Bankgenossen dem Konzept der Bürgergenossenschaften zustimmen, kann eine Satzungsänderung vorgenommen und der Geschäftszweck der entsprechenden Genossenschaftsbank geändert werden. Das Bankgeschäft wird verkauft, der Geschäftszweck wird abgeändert. Die Zweck der Genossenschaft – die Mitgliederförderung – bleibt bestehen. Es ist dringend notwendig, das vor allem viele Bankgenossen dem…
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