Qualitätskontrolle der Verbände – eine Mogelpackung?

Nach § 63 f-g Genossenschaftsgesetz unterliegen die genossenschaftlichen Prüfungsverbände regelmäßig der Qualitätskontrolle durch die Wirtschaftsprüferkammer. Das gegenwärtige, von der Wirtschaftsprüferkammer beaufsichtigte Verfahren schließt Interessenskonflikte bzw. Machtmissbrauch durch die Prüfungsverbände nicht grundsätzlich aus. Es ist nun an der Zeit, die genossenschaftliche Selbstverwaltung auch im Bereich der Qualitätskontrolle neu zu definieren.…
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