Fusion Genossenschaftsbanken – rechtliche Folgen für Vorstand und Aufsichtsrat

Volks- und Raiffeisenbanken firmieren, bis auf wenige Ausnahmen, in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG). Hauptamtlicher Geschäftsleiter einer solchen Genossenschaftsbank kann nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und des Kreditwesengesetzes (KWG) nur werden, wer einerseits Mitglied der Genossenschaft ist und gleichzeitig deren Vorstand. Der gewählte Vorstand ist gegenüber den Mitgliedern…
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Genossenschaftbanken: Wie lange ist die Rechtsform eG noch tragbar?

igenos informiert seit 2015 über die mangelhafte Umsetzung des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen genossenschaftlichen Förderauftrag und über die vom BVR Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken diktierte Fusionspolitik. Diese ist entgegen der aktuellen Aussage (hier) des DGRV (Deutscher Genossenschafts und Raiffeisenverband e.V.) nicht mit der genossenschaftlicher Mitgliederförderung zu vereinbaren. Auch der…
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