BGH erlaubt Weiterlaufen genossenschaftlicher Holzvermarktungs-Maschinerie

Karlsruhe/Stuttgart, 12. Juni 2018 (geno). Die in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und teilweise Thüringen praktizierte Vermarktung von Holz aus genossenschaftlichen und privaten Wäldern darf ungestört weiterlaufen. Diese Entscheidung verkündete am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit war die Rechtbeschwerde des Landes Baden-Württemberg erfolgreich, das sich gegen eine…
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