Kündigung der Mitgliedschaft durch die Genossenschaftsbank

Anstatt des Blumenstraußes zum 30. Jahr der Mitgliedschaft erhalten Sie die Kündigung. Genauer: Einen dürren Dreizeiler: „Gemäß §68 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes teilen wir Ihnen mit, dass Sie durch Beschluss des Vorstands vom xxxx aus unserer Genossenschaft ausgeschlossen sind. Den Beschluss haben wir Ihnen als Anlage beigefügt.“ § 68…
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