Strengere Prüfung des genossenschaftlichen Förderzweck – Erklärungsnot bei Volksbanken

Berlin/Bonn, 14. Februar 2018 (genonachrichten). Das Genossenschaftsgesetz formuliert den genossenschaftlichen Förderzweck als zentrales genossenschaftliches Prinzip und verpflichtet die Genossenschaftsorgane gleichzeitig zu dessen Einhaltung. Die Erfüllung des genossenschaftlichen Prüfungsauftrag ist durch die Prüfungsverbände zu bestätigen. Der Stellenwert dieser Prüfung  hat sich durch die Genossenschaftsnovelle 2017 erhöht. Das stellen in der aktuellen…
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