Der genossenschaftliche Förderauftrag

Genossenschaften sind eine eigenständige Unternehmensform. Der genossenschaftlichen Förderauftrag gemäß  § 1  Genossenschaftsgesetz befasst sich mit dem Auftrag der Genossenschaft zur Förderung ihrer Mitglieder. Dieser  Auftrag zur Mitgliederförderung  unterscheidet die Rechtsform Genossenschaft grundlegend von allen anderen Rechtsformen, denn Genossenschaften sind Unternehmen, die sich im Eigentum ihrer Mitglieder befinden und auch…
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