Europaweit einzigartig: Italien verleiht Genossenschaften Verfassungsrang

Rom/Bozen, 11. August 2017 (geno). Italien ist das einzige europäische Land, in dem die Förderung von Genossenschaften Verfassungsrang genießt. Der entsprechende Artikel 45 lautet: „Die Republik anerkennt die gesellschaftliche Funktion der Genossenschaft mit Selbsthilfecharakter und ohne die Zielsetzung des privaten Gewinnstrebens. Das Gesetz fördert sie und begünstigt ihr Wachstum mit…
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