Nutzungsgebühr ist die juristisch korrekte Bezeichnung

Berlin, 19. Februar 2020 (geno). „Nutzungsgebühr“ ist die korrekte juristische Bezeichnung in Wohnungsgenossenschaften, die von deren Mitgliedern für das Bewohnen ihres Heims monatlich zu zahlen ist. Wer das als Miete bezeichnet – und das tun fast alle – , liegt nicht nur juristisch falsch, sondern verwischt Genossenschaften innewohnende Grundeigenschaften. Das…
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