Stellungnahme des DGRV zu Verschmelzungen.

Bullay, den 1.März 2022 Nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Überprüfung der Abfindung der Mitglieder einer Genossenschaftsbank bei Verschmelzungen angekündigt hat, gab es nun eine interessante Reaktion des DGRV. Er vertritt die Auffassung, dass das Nominalwertprinzip bei Verschmelzungen von Genossenschaften rechtens ist, da Genossenschaftsmitglieder grundsätzlich nicht an Rücklagen und dem…
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