Vertreterversammlung als Erfüllungsgehilfe des Vorstands

In fast allen Volks- und Raiffeisenbanken (wenige kleinere und mittlere Genossenschaftsbanken ausgenommen) existiert anstelle einer Generalversammlung aller Mitglieder eine Vertreterversammlung. In der Theorie der Politik und der Genossenschaftswissenschaft sollen dabei die von den Mitgliedern gewählten Vertreter die Aufgabe haben, im Auftrag der Mitglieder deren Interessen als Eigentümer der Genossenschaft…
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