Koblenz/Bullay, 14. Oktober 2020 (geno). Ist die “genossenschaftliche Aktiengesellschaft“ eine Alternative zur Rechtsform Genossenschaft? Diese Frage stellt ausgerechnet die Interessen Gemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder igenos e.V.. Eine Publikation des Vereins richtet sich in erster Linie an Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder von Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland. Darin werden die Vorteile der Umwandlung einer Genossenschaft in die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) vorgestellt. Gleichzeitig wird das verfassungsrechtlich bedenkliche Nominalwertprinzip abgeschafft.
igenos beurteilt die derzeit praktizierte Fusionspolitik, bei der 2020 fast 3 Milliarden € Genossenschaftsvermögen an andere Genossenschaften ersatzlos übertragen wird, als Enteignung der Genossenschaftsmitglieder. Bei jeder Bankenfusion wird das Vermögen der übergebenden (aufgelösten) Genossenschaft ersatzlos an die übernehmende Genossenschaft übertragen. Die Mitglieder, die das Vermögen erwirtschaftet haben, gehen dagegen leer aus. Es gibt auch keine Bestandsgarantie für den Erhalt der Geldautomaten vor Ort. (Mehr unter fusion-raiffeisenbank.de) Dies ist ein Verstoß gegen den Grundauftrag zur Mitgliederförderung jeder Genossenschaft. Gefördert werden damit nicht die Mitglieder, sondern nur die „Machtgelüste“ einiger Weniger.
Die Umwandlung in eine genossenschaftliche Aktiengesellschaft löst dieses Problem, da dort die Mitglieder direkt am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind. Eine genossenschaftliche Satzungsbestimmung wonach jeder Aktionär nur eine einzige Stimme hat, schließt jegliche Fremdbeeinflussung und Fremdübernahme aus. (ausführlich unter ag-statt-eg.de)
igenos sieht in der Umwandlung eine von mehreren Alternativen zu den Planspielen der Genossenschaftsverbände und deren den kooperativen Idealen widersprechenden Vorgehensweisen. ++ ( gg/mgn/14.10.20 – 156)
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