Genossenschaft ist nicht nur Rechtsform, sondern Geisteshaltung

Berlin, 14. Februar 2017 (geno). Bürgergenossenschaften. „Die Genossenschaft ist nicht nur eine Rechtsform, sondern eine Geisteshaltung, die wir besonders in dieser Zeit brauchen.“ Das stellte die deutsche Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries am Dienstagabend in Berlin zum  Jahresempfang der deutschen Genossenschaften 2017 fest. Das in der Genossenschaft herrschende solidarische Prinzip sei nicht mehr altmodisch, sondern wieder modern. Immerhin dürften sich sich zwei Drittel aller Handwerker und drei Viertel der Einzelhandelskaufleute Genossenschaftsmitglieder nennen. Auch im Ausland stehe die Genossenschaft hoch im Kurs. Viele Japaner besuchten das Genossenschaftsmuseum in Hamm. Jedes vierte japanische Familienmitglied sei Mitglied einer Genossenschaft. 39 Millionen Inder gehörten einer Genossenschaft an. Genossenschaften seien besonders insolvenzresistent. Nur 0,1 Prozent der Genossenschaften gingen pleite.

Nach den Worten der Ministerin setzen setzen genossenschaftlich organisierte Nahwärmenetze und Bioenergiedörfer die angestrebte Energiewende maßgeblich um. Sie bekenne sich zu Bürgergenossenschaften im Energiesektor . Deshalb soll das bestehende Mieterstrom-Problem noch in dieser Woche positiv verhandelt werden. Sie sei bereit, bei kleineren Genossenschaften die rechtlichen Zügel lockerer zu halten. Verbände sorgten für etablierte Genossenschaften, nicht für die Newcomer. Das genossenschaftliche Reformgesetz, das vorigen Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt wurde, noch in dieser Legislaturperiode durchzubringen, sei wichtig. ++ (jh/mgn/14.02.17 – 032)

www.genonachrichten.wordpress.com, www.genossenschaftsnachrichten.wordpress.com, e-mail: 133mgn@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Anmerkungen der www.genossenschaftswelt.de  Es ist bedauerlich das unsere Politiker nur reden und nicht handeln. Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft wird in Deutschland häufig vorsätzlich missbraucht um die Mitglieder vom Ertragszuwachs ihrer Genossenschaftsanteile auszuschließen.  Darum kümmert sich, mit freundlicher staatlicher Unterstützung, ein monopolisiertes, dreistufiges Verbandssystem.  Das Thema Vergütungssolidarität ist im DGRV System weitgehend unbekannt. Die störende genossenschaftliche Mitbestimmung wird zunehmend durch die Vertreterversammlung abgeschafft. Die Mitgliederförderung wird bei den Bankgenossenschaften als Sozialromantik betrachtet.  Völlig unromantisch ist dagegen die Haftung der Mitglieder mit ihrer Einlage und ggf. der Nachschuss Pflicht die einer Sonderbürgschaft gleichkommt.
Es gibt auch positive Beispiele. Hierzu zählen die neuen Bürgergenossenschaften und die coopgo Inititative.

 

 

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