Bei dem Pilotprojekt geht es darum, die Mitgliederförderung transparent und vergleichbar darzustellen. Die Projektleitung liegt bei der U-D-G union design group eG.
Die Verbrauchergenossenschaft bietet ihren Mitgliedern heute im Rahmen der Mitgliederförderung ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Dazu gehören z.B. eine CO.NET Mastercard, ein Direct Rabattsystem oder die Nutzung komfortabler Ferienimmobilien mit gehobener Ausstattung.
Aber wie bewerten die Genossenschaftsmitglieder, die Eigentümer der CO.NET nun das Angebot ihrer Genossenschaft? Was verstehen die Genossenschaftsmitglieder unter dem genossenschaftlichen Förderauftrag? Fühlen sich die Genossenschaftsmitglieder von ihrer Genossenschaft gefördert? Gängige Instrumente, wie z.B. die genossenschaftliche Förderbilanz sind umstritten, weil die unmittelbare Mitgliederförderung missachtet und ganz zielgerichtet als „Sozialromantik“ ausgesteuert wird. Viele Genossenschaften, die sich hinter einer Förderbilanz verstecken, sind gar keine richtigen Genossenschaften.
Zur Gesetzeslage: Genossenschaften haben schon immer den gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder zu fördern. Im Rahmen der gesetzlichen Prüfung sind die Genossenschaftsverbände verpflichtet, die Erfüllung der genossenschaftlichen Mitgliederförderung zu prüfen und ausführlich zu dokumentieren. Diese im neuen § 58 Absatz 1 Satz 3 des Genossenschaftsgesetz verankerte Pflicht des Prüfungsverbands dient der Transparenz und vor allem dem Schutz der Mitglieder. Spätestens seit der Reform des GenG in 2017 ist die Dokumentation der Förderleistung Bestandteil des Prüfberichts. Unterschiedliche Prüfer haben möglicherweise unterschiedliche Auffassungen und sind unterschiedlich qualifiziert. Viele Verbandsprüfer haben sich noch nie mit einem Kommentar des Genossenschaftsgesetz befasst, weil in der Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer die Besonderheiten des Genossenschaftsgesetz nicht ausreichend gewürdigt werden. Darum ist es an der Zeit neue auch international vergleichbare Maßstäbe zu schaffen.
Es ist eine große Herausforderung, ein einheitliches Bewertungsschema für genossenschaftliche Förderleistungen einzurichten. Standardisierte Checklisten sind nicht aussagefähig. Darum will igenos, die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder, die Förderauftragsprüfung in weiten Teilen in die Hände der Genossenschaftsmitglieder zurückgeben. Ziel: Nicht die Verbandsprüfer entscheiden, wie gefördert wird, sondern die Mitglieder legen fest wie die genossenschaftliche Förderung stattfinden soll. Voraussetzung dafür ist ein echtes Förderbewusstsein, das eng mit der Genossenschaftsidee verknüpft ist.
Im Rahmen dieser unabhängigen repräsentativen Befragung wird jetzt überprüft, ob und inwieweit die Genossenschaftsmitglieder der
CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG mit dem genossenschaftlichen Förderauftrag vertraut sind. Naturgemäß sollte die größte Kompetenz in Sachen genossenschaftliche Förderauftrag bei den Mitgliedern liegen. Wer, wenn nicht die direkt betroffenen Mitglieder der Genossenschaft, sollte denn in der Lage sein, den genossenschaftlichen Förderauftrag glaubwürdig zu formulieren.
Das Pilotprojekt soll eine Grundlage liefern, um die Förderauftragsprüfung durch die Mitglieder künftig zu institutionalisieren.
Dieser Beitrag wurde von uns am 3. Juli 2024 aktualisiert, nachdem die am Projekt beteiligte Genossenschaft einen Insolvenzantrag gestellt hat.
Die Ergebnisse der Prüfung des Förderauftrags zeigen auch, dass dem überwiegenden Teil der Mitglieder die grundlegenden Unterschiede zwischen einer Genossenschaft und einer Kapitalgesellschaft nicht bekannt waren. Der aus den Untersuchungsergebnissen abzuleitende Rechtsformwechsel konnte nicht mehr vollzogen werden.
14 Kommentare.
Ich bin mit Co.net sehr zufrieden und hoffe das es auch in dieser Zeit so bleibt
Wegen der Coronakrise fehlen die Informationen über Jahres- und Quartalsergebnis .
Wann ist mit der zugesagten Erstattung für das Jahr 2019 zu rechnen?
Ich möchte noch mehr bei CO.NET anlegen. Aber ohne die Daten zögere ich noch.
Ansonsten alles ok.
Anton Wieser
Ich bin schon länger Mitglied und rundherum sehr zufrieden. Das gilt für die Rendite der Kapitalanlage und den Ersatz der anfallenden Steuern. Trotz des Nachlasses habe ich bislang die Hotels nicht genutzt. Die Mastercard verwende ich nicht. Bei dem Wettbewerber erhalte ich für jeden Einsatz der Karte kostenlose Bahnkilometer. Vielleicht fällt Ihnen etwas Vergleichbares ein.
Die Genossenschaft ist sehr transparent. Die Mitarbeiter stehen freundlich für alle Fragen sofort zur Verfügung. Die vielen Aktivitäten wie Rechenzentrum, hotels, Zeitung, Mastercard minimieren das Risiko.
Ich kann bis jetzt noch kein Urteil abgeben, bin erst seit kurzem dabei.
Ich mit der CO.NET 100% zufrieden. Alle angekündigten Gewinnausschüttungen
wurden voll erfüllt.
Noch kann ich keinen Kommentar abgeben, bin erst seit Juli 2020 CO.NET Mitglied.
Bin schon über 5 Jahre dabei und bin völlig zufrieden.
Die Kreditkarte ist was für Kinder da wünsche ich mir mehr!!
Aber an sonnsten weiter so.
MfG J.Schnitzler
Es ist alles in Ordnung
Ich bin mit CO.NET sehr zufrieden, und hoffe das es auch so bleibt die nächsten Jahre.
Ich bin Neumitglied bei Conet. Bin gespannt auf die Möglichkeiten der Angebote und die Erfolge von conet.
Meine Mitgliedschaft ist erst seit zwei Jahren Noch habe ich meine Eintrittsgebühr nicht durch die Gewinnausschüttung verdient. Wegen Corona fehlen die Informationen über Jahres- und Quartalsergebnis .
Ich bin CoNet zufrieden
Ich bin noch nicht in der Lage einen großen Kommentar abzugeben, weil ich erst
seit einem Jahr CO.NET Mitglied bin. Es freut mich sehr, durch E-Mails über
interessante Gegebenheiten Informationen zu erhalten, was ich mir auch für die Zukunft wünsche. Vielen Dank K.Held