Bundestag erleichtert digitalen Beitritt zu Genossenschaften

Mit dem Artikel 22 des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) bezweckt der Gesetzgeber die Vereinfachung und Modernisierung der administrativen Prozesse in Genossenschaften. Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz am 26.09.2024 beschlossen. Erhebt der Bundesrat in seiner Sitzung am…
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