Geno-Banken Fusionen Missachtung der Informationspflicht

Bei einer Verschmelzung von zwei oder mehr Genossenschaftsbanken erfolgt stets die Übertragung des Bankgeschäftes und zusätzlich das gesamte, während des Bestehens der übertragenden Genossenschaft angesammelte Vermögen an die aufnehmende Genossenschaftsbank über. Die Mitglieder erhalten keinerlei Entschädigung, ihre Mitgliedschaft geht zusammen mit ihren Geschäftsguthaben auf die aufnehmende Genossenschaft über.  Gegen dieses…
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Geno-Banken Verschmelzung ohne Wertausgleich sind keine Mitgliederförderung.

Aufgrund der anhaltenden Diskussion  über die Sinnhaftigkeit der BVR Fusionspolitik sowie die  DGRV Stellungnahme vom 1.März 2022 zum Thema Mitgliederförderung durch Verschmelzung möchten wir noch einmal  auf offensichtliche Widersprüche hinweisen. Die Fusionspolitik der Volks- und Raiffeisenbanken ist keine Antwort auf zunehmende Digitalisierung des Bankgeschäfts und sie hat absolut nichts…
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