Mehr Transparenz im genossenschaftlichem Prüfungswesen

Eine Besonderheit der Rechtsform Genossenschaft ist der genossenschaftliche Förderauftrag, denn Genossenschaften sind keine herkömmlichen Kapitalgesellschaften.Außerdem sind Genossenschaften in Deutschland  nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) verpflichtet, sich einem genossenschaftlichen Prüfungsverband anzuschließen und sich von diesem Verband auch regelmäßig prüfen zu lassen. Es geht um die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit…
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