Siegen, 26.10.2018/geno.+++ Das IGB-Institut wurde nach dem Tod des Direktors Hartmund Glenk im Jahr 2021 aufgelöst++
Das vor mehr als 20 Jahren eingeführte, verbandsunabhängige renommierte Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB) Siegen/Berlin, war eine Forschungs- und Beratungseinrichtung für die mittelständische Bankwirtschaft. Das IGB betrachtet die anhaltende Fusionswelle unter den Genossenschaftsbanken mit wachsender Besorgnis. Institutsdirektor Hartmut Glenk war Autor umfassenden Schrifttums zum Genossenschaftswesen und langjähriger Lehrbeauftragter für Unternehmensrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Genossenschaftsrecht an Berliner Hochschulen.
In einem Pressetermin erläuterte er gegenüber den Genonachrichten das umfassend Beratungs- und Dienstleistungsangebot des IGB, auf das seit den 90er Jahren mehr als 150 Genossenschaftsbanken bzw. Vorstände und Aufsichtsräte zurückgegriffen haben. Dabei ging es um die Begutachtung von Risikolagen, Fusionen, Regressfragen, aber auch Gutachten zu Prüfungsbewertungen der Verbandsprüfung.
Für das Jahr 2019 sind bundesweit Seminarveranstaltungen für Vorstände und Aufsichtsräte geplant. Es geht unter anderem um die bereits von igenos aufgedeckten Haftungsfragen und die seit Jahrzehnten vom IGB herausgearbeiteten Haftungsrisiken für Vorstände Aufsichtsräte und den effizienten Rechtsschutz.
Zum Hintergrund. Durch die Einführung der Vertreterversammlungen lassen sich Bankfusionen immer einfacher durchsetzen. Die Interessen der Eigentümer, also der Genossenschaftsmitglieder, spielen eine untergeordnete Rolle. Ein typisches Beispiel für den vom Genossenschaftswissenschaftler Holger Blisse im Genossenschafts-Magazin cooperativ beschriebenen Prinzipal – Agent Konflikt.
Glenk bestätigt die bereits von genoleaks, im Rahmen der Genogate Ermittlungen beschriebenen Vorgehensweise der Verbände, nämlich “Druckfusionen” mittels “Wertberichtigung”.
Das Verfahren ist einfach. Der Prüfungsverband zweifelt entweder an der zutreffenden Risikobewertung durch den Vorstand oder an der Werthaltigkeit der Sicherheiten. Die Folge: Die Kredite werden in eine schlechtere Risikogruppe eingestellt. Die möglichen Folgen: Forderung auf Nachbesicherung und, wenn das nicht möglich ist Kreditkündigung, Beendigung der Geschäftsbeziehung und Ausschluss des Mitglieds aus der Genossenschaft. Damit verschlechtert sich durch Kumulation die komplette Risikolage der Bank insgesamt, das Betriebsergebnis der Bank und die BaFin wird eingeschaltet.
Der Vorstand muss nun abwägen, ob er sich für die Mitgliederinteressen oder für seine Eigeninteressen stark macht. Im letzteren Fall geht es um lukrative Pensionszusagen und/oder einen Anstellungsvertrag in der übernehmenden Genossenschaft. Die Alternative ist ein Abberufungsverlangen durch die BaFin an den Aufsichtsrat und die fristlose Kündigung.
Laut igenos, der Interessengemeinschaft der Genossenschaftmitglieder, funktioniert Genossenschaft anders. “Mit der Genossenschaftsidee hat dieses Spielchen absolut nicht mehr zu tun.” Wieviele tausend KMU Genossen in den vergangenen 30 Jahren geopfert worden sind, um übergeordnete genossenschaftliche Verbandsinteressen durchzudrücken, lässt sich, so igenos Vorstand Gerald Wiegner, nur schwer einschätzen. Im Rahmen der Genogate Affäre wird versucht den so angerichteten volkswirtschaftlichen Gesamtschaden zu quantifizieren.
Nicht berechnen lässt sich der Vertrauensschaden, der der Rechtsform Genossenschaft und ihren Mitgliedern zugefügt wurde. Besonders interessant ist auch die Rolle der BaFin, die vollumfänglich hinter den Verbandsgutachten steht und eng mit den Verbänden zusammenarbeitet.Die seit 1934 bestehende große Koalition aus den Genossenschaftsverbänden und den jeweiligen Regierungsvertretern richtet sich seitdem gegen die Interessen der Genossenschaftsmitglieder.
Auch die aktuellen Zahlen sprechen für sich. Auch 2018 erwirtschafteten die Genossenschaftsbanken überdurchschnittlich hohe Erträge, auf Kosten ihrer Mitglieder. Mitgliederförderung sieht anders aus.
Der bereits im März 1889 eingeforderte Schutz der Genossen vor Ihren Verbandsorganen ist immer noch offen.
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