Ilmenau, 7. September 2018 (geno). In Thüringen gibt es exakt 345 anerkannte altrechtliche Waldgenossenschaften. Diese Zahl nannte der Geschäftsführer des Thüringer Waldbesitzerverbandes, Wolfgang Heyn, am Freitag in Ilmenau am Rande des ersten „Thüringer Waldgipfels“ gegenüber der Redaktion GenoNachrichten. Bei 20 solcher Waldgenossenschaften gebe es derzeit noch Streit über ihren juristischen Status. In der Mehrzahl der Fälle sei jedoch mit einer Anerkennung durch die Gerichtsbarkeit zu rechnen. So sei es geschehen bei den Waldgenossenschaften Hüppstedt und Heuthen. Bei letzterer habe das Thüringer Oberlandesgericht den Streit zugunsten der Genossenschaft über ihren altrechtlichen Status entschieden. Zu den wenigen Selbsthilfeorganisationen, denen die Anerkennung als altrechtliche Waldgenossenschaft versagt blieb, gehört die Waldgenossenschaft Holungen im Eichsfeld.
Altrechtliche Waldgenossenschaften sind in Deutschland Vereinigungen, die vor der Epoche der Industrialisierung gegründet worden sind. In der Zeit ihres Entstehens gab es weder eine Genossenschaftsgesetzgebung noch eingetragene Genossenschaften (eG). Die älteste Thüringer altrechtliche Waldgenossenschaft ist die von Defertshausen auf dem Territorium der heutigen Stadt Meiningen. Sie wurde vor mehr als 500 Jahren gegründet. Gesiegelte Urkunden aus dem Jahr 1516 belegen das. Allerdings sind inzwischen schriftliche Notizen aufgetaucht, denen zufolge die Waldgenossenschaft Defertshausen bereits im Jahr 1508 existiert haben muss. Nach den Worten von Heyn gibt es aus der jüngsten Geschichte Thüringens inzwischen auch acht Waldgenossenschaften, die als eingetragene Genossenschaft nach dem Thüringer Waldgesetz im Genossenschaftsregister verzeichnet sind. Sie seien nach der Inkraftsetzung des Thüringer Waldgesetzes im Jahr 1999 gegründet worden. Eine davon ist die Waldgenossenschaft Trusetal, bei deren Zustandekommen die Flurneuordnungsbehörde Pate gestanden hat. ++ (wd/mgn/07.09.18 – 178)
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