+++update 12.10.2023. Ein Musterverfahren gegen die gängige Fusionspraxis ist derzeit beim Bay.Oberstes Landesgericht Abtl. für Zivilsachen unter dem Aktenzeichen 101 W 169/23 anhängig.+++
Bullay, 12 . Juli 2018 (geno). Ein erster gewichtiger Schritt, um der Genossenschaftsidee in ihrem eigentlichen Sinne auf dem Sektor des genossenschaftlichen Bankwesens zum Durchbruch zu verhelfen, ist eine Musterklage. Darauf weist der genossenschaftliche Bankbetriebswirt, Fachbuchautor und igenos Vorstand, Georg Scheumann, in einem Gespräch mit der Redaktion GenoNachrichten am Donnerstag hin. Eine solches juristisches Verfahren müsste sich gegen eine beabsichtigte Fusion zweier Genossenschaftsbanken richten und von einem davon betroffenen Genossenschaftsmitglied geführt werden. In einem derartigen Prozess könne nachgewiesen werden, welcher enteignungsgleiche Schaden für das einfache Mitglied einer Genossenschaftsbank durch das Zusammenlegen genossenschaftlicher Kreditinstitute entsteht.(Zahlen 2023 aktualisiert)
Scheumann demonstriert das Ausmaß der Benachteiligung in seinem jüngsten Buch unter dem Titel „Unsere Volks- und Raiffeisenbank soll fusionieren – Wer profitiert und warum gehen die Mitglieder leer aus ?“ eindrucksvoll anhand eines Beispiels: Die Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG werden Mitglieder der Volksbank Musterstadt eG. Die Geschäftsguthaben der Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG werden im Verhältnis 1:1 in Geschäftsguthaben der Volksbank Musterstadt eG umgetauscht. 200 Euro bleiben immer 200 Euro, auch wenn der Wertanteil erheblich höher ist. Das ausgewiesene Vermögen der Raiffeisenbank Musterdorf eG beträgt einschließlich der Geschäftsguthaben Ende des Jahres die stolze Summe von 10, 719 Millionen Euro. Eigentümer dieses Vermögens sind allein die Mitglieder dieser Bank. Jeder einzelne der 4.500 Geschäftsanteile zu je 200 Euro hat dabei einen Vermögenswert von ca. 2.405 Euro. Aber die Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG erhalten nach Zustimmung zur Fusion nur die von ihnen selbst eingezahlten Geschäftsanteile angerechnet, also pro Anteil 200 Euro. Wer nun fünf oder zehn Geschäftsanteile hält, verliert sogar das fünf- oder zehnfache des Vermögenswertes. Die Differenz von 2.205 Euro pro Anteil geht nämlich in das Eigentum der Volksbank Musterstadt eG über und zwar ersatzlos.
Darüber hinaus entstehen nach Aussage von Scheumann weitere Nachteile. Zweigstellen schließen, Gebäude der nicht mehr existenten Genossenschaftsbank werden verkauft und der Gewinn vereinnahmt. Wem das nicht gefalle, könne die Mitgliedschaft kündigen und bekomme sein ursprüngliches Geschäftsguthaben von 200 Euro zurück. Auf das Vermögen der ehemaligen Raiffeisenbank Musterdorf eG hat das ausscheidende Mitglied jedoch keinerlei Anspruch.
Auf diese Weise werden Jahr für Jahr zahlreiche deutsche Genossenschaftsbanken durch Fusionen ausgelöscht. Gab es im Jahr 1950 noch rund 12.000 Kreditgenossenschaften, so war ihre Zahl bereits 1990 auf 3.037 gesunken. Ende des Jahres 2016 waren es nur noch 946 solcher Institute und Mitte 2023 nur noch 737. Der immense Konzentrationsprozess kostete rund 11.000 Genossenschaftsbanken binnen 67 Jahren die Existenz. ++ (fi/mgn/12.07.18 – 136)
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