Genossenschaftsidee in Misskredit gebracht

geno-wohnungsgenossenschaft eG. Ludwigsburg, 10. Mail 2017 (geno). Die Ludwigsburger Geno Wohngenossenschaft eG bringt das gute Image von Genossenschaften ins Wanken und in Misskredit. Wie das geschieht, darüber berichtete das Magazin „Panorama“ des Norddeutschen Rundfunks (NDR) am Dienstagabend aus Kreisen der Betroffenen. Familie Krüger, die schon gute Erfahrungen mit Genossenschaften gemacht hatte, vertraute den Versprechungen der Geno eG und investierte ihre gesamten Ersparnisse. Für 10.000 Euro sollten sie ein Haus finanzieren können. Als die Wartezeit von zwei Jahren abgelaufen und der Vertrag zuteilungsreif war, wurden Krügers bitter enttäuscht. Der von der Genossenschaft angekündigte Hauskauf fiel sogar viermal ins Wasser. 

„Das Modell erinnert an Bausparkassen. Zunächst werden Kunden wie die Krügers Genosse und kaufen Genossenschaftsanteile. Nach einer Wartezeit von mindestens 15 Monaten verspricht die Geno, dem Mitglied ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen und der Genosse zieht dort erstmalo als Mieter ein. Parallel spart er bis zu 35 Jahre über Geno Geld an, um die Immobilie zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen“. So beschreibt der NDR das Geno-Geschäftsprinzip.

Nach der Ernüchterung kündigen die Krügers bei der Geno und erleben ihren zweiten Schock. Sie bekommen ihre finanziellen Einlagen bei der Geno nicht zurück, sondern sollen noch etwa 1.500 Euro draufzahlen. Die Fälle mehren sich. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Wohnbaugenossenschaft wegen Betrug und Insolvenzverschleppung. Deren Vorstandsvorsitzender Jens Meier weist die Vorwürfe zurück. Nach seiner Meinung ist das Modell erfolgreich. Auch wenn bisher nur 400 von 13.000 Mitgliedern eine Immobilie erhalten haben.

Die Schwierigkeiten in der 2002 gegründeten Wohnbaugenossenschaft Geno e.G. zeichneten sich schon lange vorher ab. Je weniger Genossen mitmachen, desto schwieriger wird es, das Geschäftsmodell umzusetzen. Im Jahr 2013 hat die Genossenschaft nur elf Wohnungen gekauft oder bauen lassen. Das Prüfungsergebnis für das Geschäftsjahr 2012 lag erst auf der Generalversammlung am 1. Oktober 2014 vor.  ++ (wg/mgn/10.05.17 – 93)

www.genonachrichten.wordpress.com, www.genossenschaftsnachrichten.wordpress.com, e-mail: 133mgn@gmail.com, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Es ist nicht da erste mal und nicht das letzte Mal, das gutgläubige Genossenschaftsmitglieder mit falschen Versprechungen  getäuscht wurden. In den meisten Fällen handelt e sich um dubiose Vertriebsmodelle, die recht wenig mit der Genossenschaftsidee zu tun haben. Der Rechtsmantel wird benötigt um die Mitglieder zu knebeln und um den Vorständen ein entsprechendes Gehalt zu finanzieren. Das es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt zeigt die  Insolvenz der eventus eG.  Aus Sicht von igenos  erhärtet sich der Verdacht, dass die Mitglieder beim Beitritt zu einer Genossenschaft nicht umfassend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt wurden.
Dies kann jedoch nicht allein den Genossenschaftsverbänden angelastet werden. Hier steht mehr die Politik in der Pflicht,  Regeln in das Genossenschaftsgesetz einzubinden, die eine missbräuchliche Nutzung der Rechtsform der eG verhindern helfen.  Unabhängig davon bleiben aber in erster Linie stets die Mitglieder einer Genossenschaft in der Pflicht, ihre Rechte wahrzunehmen, die Satzung zu lesen, die dortigen Bestimmungen auf Einhaltung zu prüfen und ggf. den Vorstand abzusetzen wenn er gegen Satzungsbestimmungen verstößt.

Zum Sachverhalt:  Die Eventus  eG wurde als Genossenschaft zugelassen und eingetragen.

Die Mitglieder der Eventus eG wurden bei der Anwerbung mit hoher Wahrscheinlichkeit arglistig getäuscht,  sind Ihrer Genossenschaft jedoch freiwillig beigetreten.  Mit dem Beitritt haben sie die Satzung und die darin enthaltenen Regelungen anerkannt. Hier wird der Rechtsmantel Genossenschaft zur Falle.  Der klassische Verbraucherschutz gilt nicht bei einem Miteigentümerverhältnis. Der vollständige Text wurde von genoleaks veröffentlicht,