Göhren-Lebbin, 7. Februar 2018 (geno). „Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall leiden die Unternehmen noch immer unter ‚politischen Schulden‘, die ihnen mit dem Einigungsvertrag aufgebürdet wurden. Die Wohnungsgenossenschaften und die kommunalen Unternehmen werden dadurch bei der Errichtung bezahlbaren Wohnraums behindert“. Das erklärte der Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner, in Göhren-Lebbin. Es gehe um eine endgültige Befreiung von den DDR-Altschulden. Zwar solle ab 2018 ein kommunaler Entschuldungsfonds eingerichtet werden, um die Altverbindlichkeiten zurückzuführen. Das sei jedoch nicht ausreichend.
Hintergrund sind Altschulden, die überwiegend in den achtziger Jahren in der DDR entstanden waren. Zum Zeitpunkt der Währungsunion betrugen die DDR-Wohnungsbaukredite rund 36 Milliarden DM. Das entspricht 14,6 Milliarden Euro. Diese als Altschulden bezeichneten Summen wurden auf die Wohnungsgenossenschaften und andere Betriebe der Wohnungswirtschaft übertragen. Zwar wurde ein Teil dieser Schulden durch mehrere Gesetze erlassen oder gekürzt. Dennoch müssen noch heute Altschulden beglichen werden. Ihre Höhe wurde im Jahr 2010 vom empirica-Institut Berlin auf 7,6 Milliarden Euro geschätzt. Das läuft auf eine Last von 55 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche hinaus, für die Zins und Tilgung aufzubringen sind. Im Oktober 2013 war im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern bereits die Befreiung von den Altschulden beantragt worden. Die Initiative blieb erfolglos. Mecklenburg-Vorpommern braucht nach VNW-Angaben bis Ende 2020 rund 12.000 neue Wohnungen, um einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu vermeiden. ++ (wg/mgn/07.02.18 – 028)
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