Genossenschaftsverband kontra Bundeskartellamt – Molkereigenossenschaften auf dem Prüfstand

Neu-Isenburg, 15. März 2017 (geno). Der in Neu-Isenburg ansässige Genossenschaftsverband wehrt sich gegen die Vorwürfe des Bundeskartellamtes, die deutsche Milchwirtschaft zu gefährden. Gemeint sind hier die Molkereigenossenschaften.  In einer Pressemitteilung vom Dienstag stellte der Verband fest, dass die von den Wettbewerbshütern gegebenen Empfehlungen genossenschaftliche Grundprinzipien in Frage zu stellen. Erst diese hätten vielen Landwirten die Teilnahme am Milchmarkt ermöglicht. Wie für die Milchbauern gelte das auch für Obst- und Gemüseproduzenten sowie Winzer und Fischer.  „Der Selbstbestimmung der Genossenschaften durch demokratische Entscheidungsfindung als dem Markenkern trägt das Kartellamt in keiner Weise Rechnung“, heißt es in der Verbandsinformation.  Die Organisation werde sich detailliert mit dem Sachstandsbericht des Bundeskartellamtes auseinandersetzen und mit einer Stellungnahme am Konsultationsverfahren des Amtes teilnehmen.

Das Bundeskartellamt hatte am Vortag über ein Sachstandspapier zur Milchwirtschaft berichtet. Nach einer Befragung von 89 privaten und genossenschaftlichen Molkereien wurden angebliche zu lange Kündigungsfristen der Lieferverträge kritisiert. Weit verbreitet sind Kündigungsfristen von 24 Monaten. In einem Musterverfahren gegen die größte Molkerei – die Deutsche Milchkontor eG – wird nun geprüft, ob sich die Vermutungen erhärten lassen. In einem solchen Fall, würden weitere Molkereien genau unter die Lupe genommen.  ++ /wd/mgn/15.03.17 – 053)

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