Brüssel, 20. Februar 2017 (geno). Die Besteuerung von Genossenschaften in den einzelnen EU-Staaten weist enorme Unterschiede auf. Auffällig häufig und hoch liegen Steuervergünstigungen in Frankreich, Italien, Portugal, Spanien und Großbritannien. Umgekehr gibt es in Belgien, Dänemark und Irland so gut wie keine Vergünstigungen. Für Genossenschaften der Land- und Fischereiwirtschaft entfallen in neun EU-Ländern Steuern.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits früh begonnen, den Genossenschaften die Steuerprivilegien zu entziehen. So wird bereits ein Jahr nach Gründung des Teilstaates – also 1950 – in der Wochenzeitung „Die Zeit“ über Winzergenossenschaften festgestellt: „Das Modell der alten Genossenschaft, das der wohlwollenden steuerlichen Behandlung Pate gestanden hat, existiert heute vielfach – wenn nicht sogar überwiegend – nicht mehr.“ Das Prinzip der genossenschaftlichen Selbsthilfe als gesunder Ausgangspunkt des steuerlichen Entgegenkommens sei untergegangen, weil die Genossenschaften in den allgemeinen Strudel des Kampfes um den Markt hineingerissen wurden. Es bestehe wenig Veranlassung, „ihre Gleichschaltung im steuerlichen Bereich entsprechend der erreichten wirtschaftlichen Position noch länger hinauszuzögern.“ Die Behandlung von Genossenschaften in Sachen Steuern 1950 könne deshalb nicht der aus dem Jahr 1900 gleichen. ++ (fi/mgn/20.02.17 – 036)
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