Berlin, 11. Dezember 2024 (geno). Die juristische Auseinandersetzung von zwei Mitgliedern der Wohnungbaugenossenschaft Zentrum (WGZ) Berlin vor dem Amtsgericht Berlin Mitte spitzt sich zu. Ihr Rechtsstatus als Wohnungsnutzer soll nach dem Willen von Vorstand und Aufsichtsrat der WGZ in den eines Wohnungsmieters verkehrt werden. Der allgemeine Sinn einer Genossenschaft würde somit auf den Kopf gestellt. Außerdem widerspricht das der gültigen Genossenschaftsatzung.
Das lassen sich die beiden Genossenschaftsmitglieder nicht gefallen. In einem ihrer jüngsten an das Gericht adressierten Schriftsätze wird auf die generelle Bedeutung der Genossenschaftsidee hingewiesen, die Ende des Jahres 2016 als Deutschlands erste UNESCO-Nominierung in die Repräsentative Liste des immateriellen Weltkulturerbes der Menschheit aufgenommen worden ist. Damit sei der Genossenschaftsgedanke als hohes Gut eingestuft worden. Deutschland setze damit einen neuen Impuls im Rahmen der internationalen Umsetzung der UNESCO-Konvention. Zwar habe die Genossenschaft in der Regel wirtschaftliche Ziele, jedoch sei diese spezielle Organisationsform dazu da, Menschen mit gemeinsamen Interessen ohne Gewinnerzielungsabsicht zusammenzubringen.
Vorliegende Streitfälle bestätigten, dass die Führungsgremien der WGZ Berlin dies leugnen und aus der Kooperative eine Profitmaschine machen wollen. In Kürze werden über den Konflikt die Urteile verkündet. ++ (gi/mgn/11.12.24 – 161)
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