Berlin, 20. November 2024 (geno) Ein ums andere Mal bestätigt sich die enorme und jämmerliche Wissensarmut über Genossenschaften in Deutschland. Erneut verdeutlichte sich dieses erbärmliche Mängel-Siegel in der Verhandlung eines alltäglichen Justizstreits im Amtsgericht Berlin-Mitte am Mittwoch, bei dem es sich nicht um feingliedrige Facetten, sondern um eine der genossenschaftlichen Grundsatzfragen drehte – den Unterschied zwischen Miete und Nutzungsentgelt in Wohnungsgenossenschaften. Über mehr als eine Stunde zog sich der juristische Gedankenaustausch der streitenden Parteien mit dem Richter hin. Dieser wiederum hielt sich in seinen Äußerungen weitgehend zurück, um nicht eigene Wissenslücken zu offenbaren.
Allerdings schoss dann doch einer der angeblichen Genossenschaftsexperten den „Vogel des Tages“ ab, indem er die abenteuerliche Behauptung aufstellte, dass zur „Gestaltung des Nutzungsentgeltes“ auch die Höhe der Wohnnebenkosten heranzuziehen seien. Diese These äußerte der Anwalt der klagenden Leitung der Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG Prenzlauer Berg, Steffen Hennings. Der nach eigenem Bekunden als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht Tätige erreichte damit einen bisher ungeahnten Gipfelpunkt der Unkenntnis über Genossenschaftsrecht. ++ (wa/mgn/20.11.24 – 147)
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