Helsinki, 24. Oktober 2024 (geno) Genossenschaftsrecht ist Völkerrecht. Das stellt der international renommierte Jurist Hagen Henry von der Universität Helsinki klar. In seinem Beitrag in der „Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen“ ZfgG weist er darauf hin, dass Gesetzgeber auf der ganzen Welt verpflichtet sind, anerkannte Genossenschaftsprinzipien in Gesetze umzusetzen. Henry zählt inzwischen zu den Mitherausgebern der ZfgG, die sich als einzige genossenschaftwissenschaftliche Zeitschrift im deutschsprachigen Raum versteht.
Henry Hagen weist in dem Beitrag unter dem Titel „Tendenzen im Genossenschaftsrecht – weltweit“ darauf hin, dass das Prinzip gelte, nach dem den Genossenschaftsmitgliedern die allumfassende Beteiligung und Kontrolle zu garantieren ist. Die Umsetzung in Gesetze stoße jedoch auf Schwierigkeiten, da sich „Genossenschaften zu komplexen Strukturen“ entwickelt haben. Schließlich wirft der Artikel die Frage auf, „ob Genossenschaftsrecht nur als Organisationsrecht oder auch als Gesetz konzipiert werden kann, das die Idee der Genossenschaften institutionalisiert, ohne sie zu organisieren“, heißt es in einer Rezension. ++ (vk/mgn/24.10.24 – 129)
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