Wie ist das gesellschaftliche Ansehen der Rechtsform Genossenschaft aktuell bei ihren mehr als 20 Mio. Mitgliedern? Das Image der Rechtsform Genossenschaften bei den Mitgliedern ist sehr gut! Allerdings gibt es starke Unterschiede, die sich aus dem Geschäftsfeld der Genossenschaft, der Region und der Geschichte ergeben. Mitglieder klassischer LPG`s, landwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften aber auch Milchbauern und Winzer sind nicht immer zufrieden.
Im Großen und Ganzen lässt sich die „Imagefrage“ wie folgt zusammenfassen: „Es kann festgestellt werden, dass Genossenschaftsmitglieder, die ihre Rechte und Pflichten nicht kennen und somit auch nicht wahrnehmen, ihrer Genossenschaft relativ unkritisch gegenüberstehen und weitgehend zufrieden sind. Genau diese uninteressierte, einfach zu steuernde Manövriermasse ist das eigentliche Problem bei der Umsetzung der Genossenschaftsidee. “ (igenos Deutschland e.V.)
Die Anzahl der Genossenschaftsmitglieder, die sich ernsthaft mit dem genossenschaftlichen Identitätsprinzip befasst haben, die Genossenschaftsidee leben und somit auch stolz darauf sind ein Genossenschaftsmitglied zu sein, liegt im Promillebereich. Diese These lässt sich durch einen direkten Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn untermauern aus dem die absolute Bedeutung der Rechtsform Genossenschaft in Deutschland eindeutig hervorgeht.
Nach Berechnungen von igenos, der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder, wurde von der Bankengruppe mit der genossenschaftlichen Idee in den Jahren 2022 bis Mitte 2024 ca. 400 Mio. € in Imagewerbung investiert. Der Werbemarkt ist im Umbruch und Investitionen in den Erhalt der Medienvielfalt sind sicherlich auch von öffentlichen Interesse – aber mit genossenschaftlicher Mitgliederförderung hat das Medienspektakel nicht viel zu tun.
Die GenoNachrichten haben wiederholt über diesen Medienrummel berichtet. Handelt es sich bei der massiven Lobbyarbeit um Imagepflege, Mitgliederwerbung oder um ein Ablenkungsmanöver? Geht es darum, von der Tatsache abzulenken, dass an mehreren deutschen Gerichten „Genossen“ gegen die Missachtung des genossenschaftlichen Förderauftrags klagen und ein Verfahren schon dem BGH (Bundesgerichtshof) angelangt ist.
igenos vertritt die Auffassung, dass die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft nicht immer im Sinne des genossenschaftlichen Förderauftrags genutzt wird. Es besteht die Befürchtung, dass die Systemvorteile der Rechtsform gezielt genutzt werden, um massenweise herrenloses Kapital anzusammeln.
Wobei die Mitgliederförderung und die genossenschaftliche Mitbestimmung zu kurz kommen und Abstimmungsergebnisse häufig gezielt gesteuert werden. Dies kann im Zusammenhang mit der Fusionspolitik der GenoBanken letztlich dazu führen, dass die Mitglieder im Rahmen einer Abstimmung selbst über ihre eigene Enteignung entscheiden. Diese Manipulationsvorwürfe richten sich insbesondere gegen die Bankgenossenschaften, deren Organe es vorsätzlich versäumen, ihre Mitglieder über die Alternativen zu einer Fusion aufzuklären. Juristisch handelt es sich um Betrug durch Unterlassen.
Es gibt Belege dafür, dass diese Geschäftspolitik vom BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) vorgegeben wird. Dabei wird die Fusionspolitik häufig auch in enger Zusammenarbeit zwischen den Genossenschaftsverbänden und der BaFin umgesetzt. Anscheinend wird das KWG (Kreditwesengesetz) dauerhaft über das GenG (Genossenschaftsgesetz) gestellt. Dies könnte darauf hindeuten, dass entweder die Rechtsform nicht zum Geschäftsgegenstand passt oder das Genossenschaftsgesetz dringend renoviert werden muss. Ein Wechsel der Rechtsform wäre sicherlich die Lösung.