Gefährdet Italiens Verfassungsreform Genossenschaften ?

Rom, 19. Juni 2024 (geno). Italiens Regierung plant eine Verfassungsreform. Das verkündet ihre Chefin, Giorgia Meloni. Sie wird in der deutschen Öffentlichkeit permanent als Postfaschistin und Rechtspopulistin gehandelt. Ob das den Tatsachen entspricht, steht in den Sternen. Es zu verifizieren, hat sich noch kein glaubwürdiger „Experte“ gefunden. Bislang hat der sogenannte Meinungsjournalismus dieses Urteil gesprochen.

Kern des Vorhabens der italienischen Regierung ist eine „Demokratisierung“ der Wahl des Ministerpräsidenten. Er soll künftig direkt vom Volk gewählt werden. Das zu kritisieren, scheint unberechtigt. Im Gegenteil: Den Premier eines Landes vom Volk bestimmen zu lassen, dürfte eigentlich höchst begrüßenswert sein. Solche Pläne könnten auch Deutschland guttun.

Im Falle Italien wäre es jedoch wichtig, dass andere fundamentale Bestandteile der Verfassung aus dem Jahr 1946 uneingeschränkt erhalten bleiben. Das gilt auch für die ausdrückliche Förderung der Genossenschaftsbewegung. Eine solche Konstitutivregelung hat in Europa Seltenheitswert. Deshalb sollte sie sorgsam gehütet werden, denn sie hat Vorbildwirkung. Die Bedeutung der Rechtsform Genossenschaft in Italien spricht für sich. ++ (vr/mgn/19.06.24 – 076)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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