Permanent ungeklärte Vermögensverhältnisse ostdeutscher Agrargenossenschaften

Meißen, 14. Mai 2024 (geno). Die Strukturen und Vermögensverhältnisse der ursprünglich genossenschaftlich organisierten Landwirtschaft in Ostdeutschland sind nach wie vor – seit mehr als drei Jahrzehnten – ungeklärt. Bestandteil des skandalösen Zustandes sind die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) und die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG).

Zum Ende der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) existierten 274 BHG, durchschnittlich mehr als eine in jedem der Kreise. Die BGH-Zweigstellen waren über die Dörfer verteilt. Dort waren insgesamt rund 24.000 Arbeitskräfte angestellt. Diese Handelsgenossenschaften versorgten zu dieser Zeit vor allem Grundstücksinhaber und Kleingärtner mit Gerätschaften und Baumaterialien. Sie betrieben auch Zahlstellen von Banken, wo die Landbevölkerung Kleinkredite erhielt und Spareinlagen einzahlen konnte.

Die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften fußten auf einem Netzwerk von Raiffeisengenossenschaften, von denen es allein 6.312 auf dem Territorium der späteren DDR gab. Sie sollten die bäuerliche Arbeit wieder ankurbeln und ihre Agrarprodukte verteilen. Es handelte sich im eigentlichen Sinne um Institutionen der Selbstbestimmung und des Selbstbewusstseins der traditionellen Bauernschaft. Diese Strukturen und Aufgaben standen ausdrücklich unter dem Schutz der Sowjetischen Militäradministration Deutschland (SMAD), wurden jedoch von den seinerzeit herrschenden deutschen Kommunisten erheblich sabotiert. ++ (vg/mgn/14.05.24 – 063)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonchrichten, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG), Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB)
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