Bad Salzungen, 6. März 2024 (geno) Rund 222 Millionen Euro soll die Bürgschaftsbelastung der VR Bank Bad Salzungen Schmalkalden betragen. Dies geht aus einem Entwurf eines von dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) veranlassten Sanierungsantrages hervor, der dem Genossenschaftsmitglied und ehemaligen Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen Peter Heimrich unmittelbar vor einem Genossenschafter-Treffen am Mittwochabend in Schmalkalden zugeleitet worden ist. Für die angeblichen immensen Millionenverluste gebe es keinerlei überzeugende Beweise. Nach Aussage von Heimrich haben vor allem überregionale Medien wie „Der Spiegel“, „Bild“ und „Handelsblatt“ mit Falschdarstellungen die Südthüringer Genossenschaftsbank in Misskredit gebracht und Schmierenkommödien veranstaltet. In deren Komplizenschaft hätten sogar Bundesbehörden daran maßgeblich mitgewirkt, um die regionale, sehr kreativ wirkende Bank zu vernichten. Weitere Einzelheiten erläuterte er in einer Präsentation unter dem Titel „Wie zerstöre ich eine erfolgreiche Genossenschaftsbank“.
Das Genossenschaftsmitglied Andreas Trautvetter, Thüringens ehemaliger Finanzminister, hält diese und andere Aktivitäten des BVR und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für desaströs. Es handele sich um ein gesetzwidriges Vorgehen. Es fänden unzulässige Eingriffe von außen statt. „Der Ausverkauf unserer Genossenschaft ist beschlossene Sache“, sagte er. Das alles geschehe ohne das Votum der Generalversammlung – also ohne das Einverständnis der Eigentümer der Genossenschaftsbank.
Die Zusammenkunft der rund 400 Genossenschaftsmitglieder diente der Aufklärung über substantielle Prinzipien, die in Genossenschaften jeglicher Art zu beherzigen sind und die auch im Bereich der Genossenschaftsbanken volle Gültigkeit haben. Der lokale Fernsehsender „Rennsteig TV“ berichtete unter der Überschrift „Trutzig-Trotzig-Transparent“. Über das künftige Schicksal der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden wird am 26. März 2024 in Erfurt eine Außerordentliche Generalversammlung beraten und befinden. ++ (bs/mgn/06.03.24 – 038)
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