Bad Salzungen/Schmalkalden, 29. September 2023 (geno). Die als rebellische Kreditinstitute Deutschlands verleumdeten Genossenschaftsbanken gewinnen momentan Oberwasser. Das illustrieren und erläutern eindrucksvoll am Freitag die Redakteure der Publikation „Finanz-Szene“ Heinz-Roger Dohms und Christian Kirchner am Beispiel einer südthüringischen Volksbank, die von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) und dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) seit Jahren in die Mangel genommen wird: „Mit der VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden war es eigentlich immer lustig. Jedenfalls aus unserer Sicht…. Als wir das für seine – gelinde gesagt – ungewöhnliche Geschäftspolitik bekannte thüringische Institut vor zwei Jahren penetrant als ‚Outlaw-Bank‘ bezeichneten, setzte der Vorstand (und wer wollte es ihm verdenken) irgendwann einen Juristen auf uns an. Dieser beschied uns, der Begriff ‚Outlaw‘ beschreibe einen ’nicht gesetzeskonformen Zustand‘ und rücke unsere Mandantin damit in einen Bereich, der nicht den Regelungen eines ordentlichen Bankhauses entspricht“ (an den Wendungen „skurriles Bankhaus“ und „grenzwertig unterwegs“ störte sich der Jurist damals ebenfalls).
„Finanz-Szene“ verfolgt die Rebellion von Genossenschaftsbanken langfristig. Das Medium stellte zu Beginn des Jahres fest, dass der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) rebellische Volksbanken unter den 770 deutschen Genossenschaftsbanken bändigen will. Die Sicherungseinrichtung dürfe von den Extra-Touren der Schmalkaldener schwer genervt sein. Deren Management falle in den vergangenen Jahren zunächst mit Finanzierungen im internationalen Fußball und zahlreichen bankfernen Engagements aus dem Rahmen. „Den Wunsch nach einer Sonderprüfung musste der BVR vor dem Berliner Landgericht durchfechten. Und der Umstand, dass zuvor bei einer von der Aufsicht veranlassten Sonderprüfung durch den Wirtschaftsprüfer EY nichts herausgekommen war, fand umgehend seinen Weg in die Presse. Auch das wurde in Berlin als Affront empfunden.“
„Aktuell wirft der BVR seiner Mitglieds Genossenschaft unter anderem vor, der Anteil der Geschäftsguthaben an den Eigenmitteln sei mit 48 % deutlich überdurchschnittlich und bedenklich. Es zeigt, dass die Bank in den letzten Jahren nicht ausreichend Gewinn thesaurieren konnte“. Allein der letzte Halbsatz belegt, der BVR kennt anscheinend die Besonderheiten der Rechtsform eG nicht. Tatsächlich
Lieber BVR, liebe BaFin und lassen -Sie sich doch einmal von Herrn Bundesbankdirektor Prof. Wuermeling (ehemals Vorsitzender des Vorstands des Verbandes der Sparda-Banken e. V.) die Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft erklären. Möglicherweise kommen Sie dann auch zu dem Ergebnis, dass die Rechtsform Genossenschaft nicht unbedingt geeignet ist ein Bankgeschäft zu betreiben. Eine aktuelle Stellungnahme der VR-Bank Schmalkalden zu den vorgenannten Vorwürfen ist hier hinterlegt.
++ (vr/mgn/29.09.23 – 131)
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