Der Kurswert einer Aktie richtet sich nach dem Unternehmenswert, der jährlich steigt, wenn die AG Gewinne erwirtschaftet. Aktionäre können ihre Aktien verkaufen und so den Wertzuwachs realisieren, der während der Haltedauer der Aktien entstanden ist.
Bei einer Genossenschaft ist dies anders.
Genossenschaftsmitglieder können ihre Geschäftsanteile lediglich kündigen und erhalten bei ihrem Ausscheiden nur das eingezahlte Kapital zurück, unabhängig davon wie lange sie ihre Anteile gehalten haben. Ein Wertzuwachs an Rücklagen und Vermögen ihrer Genossenschaft steht ihnen beim Ausscheiden nicht zu.
Um aber die Mitglieder gegenüber Aktiengesellschaften nicht zu benachteiligen, schreibt das Genossenschaftsgesetz vor, dass eine Genossenschaft ihre Mitglieder fördern muss. Im Gegensatz zur AG, müssen jene Gewinne, die bei der AG zu Kurssteigerungen führen, bei der Rechtsform eG den Mitgliedern bei ihren Geschäften mit der eG zugute kommen. Dies führt natürlich zu weniger Gewinn.
BVR, DGRV und Genossenschaftsverbände haben dafür gesorgt, dass die Genossenschaftsbanken zu Universalbanken geworden sind, die sich in keiner Weise von Banken anderer Rechtsformen unterscheiden. Sie haben dafür gesorgt, dass fast 20 Millionen Genossenschaftsmitglieder nicht wissen, warum sie Mitglieder sind und welche Rechte und Ansprüche auf persönliche Förderung sie dabei haben. Und damit das nicht auffällt, wird die Zahl der Volks- und Raiffeisenbanken seit Jahrzehnten durch Fusionen dezimiert. Fusionen, bei denen das Vermögen, das mangels Förderung angesammelt wurde, ohne große Proteste in andere Hände überging. Immer schnell und ohne die Mitglieder darüber zu informieren, wie sie ihre Genossenschaft und ihr Vermögen erhalten können. Sie haben auch dafür gesorgt, dass bis heute keine gerichtliche Überprüfung dieser unseligen Praxis stattgefunden hat.
Das Ergebnis: Die Gruppe der Genossenschaften ist die Bankengruppe mit den höchsten Jahresgewinnen. Auf dem Rücken der 20 Millionen Genossenschaftsmitglieder wird die Rechtsform der Genossenschaft missbraucht. Allein von 2021-2023 haben rund 7,5 Milliarden Euro den Besitzer gewechselt. 7,5 Milliarden Euro, die eigentlich ihren Eigentümern, den Mitgliedern der bei der Fusion jeweils übertragenden Genossenschaftsbank gehörten.
Die staatliche Aufsicht als Genossenschaftsaufsicht schaut tatenlos zu, obwohl es eigentlich ihre Aufgabe wäre, nach § 81 GenG einzugreifen und die Löschung der Genossenschaft zu beantragen, wenn ihr Zweck nicht mehr auf die Förderung der Mitglieder gerichtet ist.
1 Kommentar.
Es geht doch auch darum, dass über Generationen erwirtschaftete Kapital der Genossenschaft und die Genossenschaft selbst vor Ort zu erhalten.Unser Genossenschaftsvermögen it kein herrenloses Kapital. Beispiel: Die Ökobank hat das Bankgeschäft ausgegliedert. Daraus wurde dann die Oekogeno.de.