Köln/Berlin, 1. März 2016 (geno). Im Zeitraum von 2001 bis 2010 sind einer Untersuchung des Seminars für Genossenschaftswesen der Universität Köln 33 Neugründungen von Handwerksgenossenschaften registriert worden. Davon waren 22 Einkaufsgenossenschaften und elf gewerkeübergreifende Genossenmschaften, die Produkte und Dienstleistungen aus einer Hand anbieten. Als Gründungshemmnisse hat das wissenschaftliche Institut vor allem die geringe Kooperationsneigung selbstständiger Handwerksmeister ausgemacht. Auch wird unter den Handwerkern ein solcher Schritt oft als Signal der Schwäche interpretiert.
Ob die Bereitschaft in der zweiten Hälfte des untersuchten Zeitraums aufgrund des novellierten Genossenschaftsrechts im Jahre 2006 zugenommen hat, wird nicht deutlich. Das Portal handwerk.de hatte im August 2006 darauf hingewiesen, dass nun bereits drei Handwerker eine Genossenschaft gründen können. Früher mussten es mindestens sieben Handwerksbetriebe sein. Zitiert wurde das Berliner Haus des Handwerks mit der Feststellung: „Solch eine kleine Genossenschaft bietet in mancher Hinsicht günstigere Bedingungen als eine kapitalorientierte GmbH oder die weniger klar strukturierte GbR.“ Als weitere Vorteile wurden die flachen Hierarchien angeführt. Sogar bei eingetragenen Genossenschaften bis zu 20 Mtgliedern müssten nicht mehr zwei Vorstands- und drei Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Es genüge ein Vorstandsmitglied und auf den Aufsichtsrat könne gänzlich verzichtetr werden. ++ (eh/mgn/01.03.16 – 043)
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