Stiftung zugunsten demokratischer Genossenschaften im Baltikum

Potsdam/Riga/Tallinn/Kaunas, 13. März 2023 (geno). Die in Potsdam ansässige Stiftung „Livländische Gemeinnützige“ hat zu Beginn dieser Woche ihren Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht und den zuständigen Behörden des Bundeslandes Brandenburg zugeleitet. Im Zentrum der noch jungen Stiftung steht der Aufbau basisdemokratischer Genossenschafts-Strukturen in den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sowie in der Ukraine.

Ein wichtiger Ausgangspunkt für diese Bemühungen ist das vor-revolutionäre Genossenschaftsgesetz des Russischen Reiches vom März 1917. Es war von der seinerzeitigen provisorischen russischen Regierung unter Alexander Kerenski verabschiedet worden – also noch vor der Machtergreifung der Bolschwewiki im Herbst 1917. Es wurde im Baltikum auch als nationales Genossenschaftsrecht betrachtet, nachdem sich diese Länder aus dem russischen Verband gelöst hatten.

Die Stiftung hatte sich nach eigenem Bekunden in den baltischen EU-Ländern „schon lange vor dem Ukraine-Konflikt für eine Reform des genossenschaftlichen Regelwerks unter Verwendung dieser wertvollen Hinterlassenschaft aus der kurzlebigen demokratisch-bürgerlichen Periode des späten Russischen Reiches eingesetzt“. In dem Tätigkeitsbericht heißt es weiter: „Das russische Gesetz ist auch wegen seiner – keinesfalls zufälligen – formalen und inhaltlichen Nähe zum deutschen Genossenschaftsrecht (von 1889 mit seinen vielen Novellierungen) für den Wiederaufbau eines authentischen Genossenschaftswesens in Osteuropa eine erstklassige Reverenz.“ Dieses Gesetz biete nach wie vor Orientierung für den Aufbau moderner Strukturen des organisierten Bürgertums im Einklang mit den europäischen Traditionen in Sachen „Demokratie“ und „bürgerliche Selbstverantwortung“. Genossenschaften seien nämlich praktizierte Demokratie mit den Instrumentarien zivilgesellschaftlicher Selbsthilfe. Das Russische Genossenschaftsgesetz dokumentiere zudem die bereits in seiner Entstehungszeit vorhandene Akzeptanz eines demokratisch orientierten, modernen Bürgertums. ++ (ba/mgn/13.03.23 – 038)

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