Berlin, 12. Januar 2023 (geno). Das Recht der Genossenschaften wurde im Zeitraum von 1990 bis 2013 insgesamt 20 Mal geändert. Das wird in einem Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes im Deutschen Bundestag festgestellt. Dort heißt es weiter: „Seit der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober 1990 gibt es wieder ein einheitliches deutsches Genossenschaftsrecht.“ Das Genossenschaftsgesetz habe indes in seiner westdeutschen Fassung bereits in beiden Teilen Deutschlands gegolten, seitdem die DDR-Volkskammer mit Gesetz vom 21. Juli 1990 die bundesrepublikanische Gesetzgebung übernommen hatte. Nach der Wiedervereinigung sei das Gesetz insgesamt 14 Mal punktuell geändert worden, bis es im Jahre 2006 einer grundlegenden Novellierung unterzogen wurde. ++ (gr/mgn/12.01.23 – 011)
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