75 Jahre Marburger Genossenschaftsinstitut – Hessens Landesverfassung gab Signal

Marburg, 20. Mai 2022 (geno). Das Institut für Genossenschaftswesen an der Philipps-Universität Marburg (ifG) begeht in diesem Jahr sein 75jährges Bestehen. Zur Bedeutung dieser einmaligen wissenschaftlichen Einrichtung schreibt „Nomos eLibrary“: Förderwirtschaftliches Kooperieren ist eine besonders partnerschaftliche und nutzerorientierte Form des Wirtschaftens. Daher schaffen Kooperationen, insbesondere genossenschaftliche Formen, nicht nur einen arteigenen Nutzen für Kooperationspartner. Für moderne Gesellschaften liegt ihr Wert darüber hinaus darin, dass sie einen menschennahen Gegenentwurf bilden zum rein kapitalzinswirtschaftlichen Interesse.

Das als Stiftung des öffentlichen Rechts verfasste Marburger Institut wurde im Jahr 1947 gegründet und ist damit die älteste deutsche genossenschaftswissenschaftliche Einrichtung. Heute zählt es unter den im deutschsprachigen Raum insgesamt 13 Genossenschaftsinstituten zu den führenden. Gründung und Aufbau sind auf eine gemeinsame Initiative der Wissenschaft, der genossenschaftlichen Praxis und der Landesregierung des Bundeslandes Hessen zurückzuführen.

Mit einer bemerkenswert markanten Einschätzung wartet der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof über das ifG auf: „Hätte die hessische Landesverfassung nicht schon 1947 festgeschrieben, dass das Genossenschaftswesen zu fördern sei, so müsste man dieses jetzt nachholen.“ In einem Plädoyer zur „Aktualität der Genossenschaft im weltoffenen Markt“ erklärte der derzeitige Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg: „Wir brauchen diese Wirtschaftsform in unserer Gegenwart mehr denn je, um eine Handlungsform des Wirtschaftens zu geben, in der Nähe und Identität eine Rolle spielt“. Das Genossenschaftswesen stelle so ein Gegengewicht in der Globalisierung dar, in der Großorganisationen die Wirtschaft beherrschen. Das Wirtschaftsleben werde immer kartellähnlicher und auf Shareholder Value ausgerichtet. Gerade in Aktiengesellschaften sei die Kapitalbindung immer flüchtiger und gleichzeitig anonymer z.B. durch Anlage in Fonds. In diesem Kontext biete die Wirtschaftsform einer Genossenschaft unter anderem durch seine Einheit in Region, Struktur und Kultur eine Alternative. Sie vereine die strukturelle Bindung des Kundenanliegens mit dem des Kapitals.

Die prägende Forscherpersönlichkeit des Marburger ifG war und ist Prof. Volker Beuthien. Er lehrt seit 1970 an der Marburger alma mater und ist seit Mai 2018 Ehrenmitglied des ifG-Vorstands. Zu seinen jüngsten wissenschaftlichen Leistungen gehört der rund 1.400 Seiten umfassende Kommentar zum Genossenschaftsgesetz und dessen 16. Auflage im Jahr 2018. Eine Neuauflage ist derzeit in Bearbeitung. In einer Rezension dazu heißt es: „Die deutschen Genossenschaften sind noch heute förderwirtschaftliche Vereinigungen ohne parteipolitische Ziele. Die deutschen Genossenschaften sind von ihrem Förderzweck her mitglieder-nützliche Einrichtungen. Sie verfolgen also keine gemeinwirtschaftlichen Ziele, gemeinnütziges Wirken darf ihnen nur Nebenzweck sein.“ ++ (gf/mgn/20.05.22 – 076)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27