UNESCO 5 Jahre Genossenschaftsidee als Weltkulturerbe

Bullay, 20. Dezember 2021/ig . Im November 2016 wurde die Genossenschaftsidee zum Immateriellen deutschen Weltkulturerbe  ernannt  und  somit offiziell von der UNESCO unter Schutz gestellt. Viel passiert ist jedoch nicht. 

Schützenwert sind die Genossenschaften dagegen wirklich, denn es gibt nur tatsächlich nur 7.500 bis 8.000 eingetragene Genossenschaften in Deutschland. Diese werden aber von mehr als 5.000 Verbandsmitarbeitern betreut und kontrolliert. Mit andern Worten, drei Genossenschaften finanzieren zwei externe Verbandsmitarbeiter, die sich häufig als staatlich legitimierte,  externe Berater oder Kontrolleure verstehen und die Umsetzung der Genossenschaftsidee regelmäßig begutachten. 

Beachtenswert ist im diesem Zusammenhang auch die Gesetzesnovelle vom 17.Juli 2018 zur Förderung des Bürokratieabbau und der Transparenz in Genossenschaften . Hier erfolgte eine  Nachschärfung des § 58. 1 Genossenschaftsgesetz (GenG), die auch die Rechte und Interessen der Genossenschaftsmitglieder berücksichtigte.  Da Genossenschaften „mitgliederzentriert“ arbeiten, sollten die Genossenschaftsmitglieder mehrheitlich und demokratisch selbst entscheiden, wie sie gefördert werden möchten. Das der im Genossenschaftsgesetz (GenG)  §1 vorgeschriebene Förderauftrag im Sinne der Mitglieder umgesetzt wird, sollte folgerichtig vor diesem Hintergrund Bestand haben.  Der Versuch über eine sogenannten Förderbilanz eine Mitgliederförderung zu dokumentieren, wurde dagegen schnell als  billige Imagewerbung  entlarvt. Die einfachste Form der Mitgliederförderung erfolgt über die genossenschaftliche Rückvergütung, die auch in der Bundestagsdrucksache V 6000 vorgestellt wird.

Politische Parteien, Bundestag, Bundesrat  und Bundesländer befassten sich in den vergangenen fünf Jahren in mehr oder weniger gleichlautenden Aussagen mit dem  Schutz der Marke Genossenschaft.  Übereinstimmend werden Genossenschaften als mitgliederzentrierte Unternehmen beschrieben, die sich  deutlich von allen anderen, kapitalorientierten Unternehmensformen unterscheiden und somit schützenswert sind.  

Genossenschaften haben sich nach dem  Genossenschaftsgesetz an den Interessen  der Mitglieder/Miteigentümer zu orientieren und sind in alle Entscheidungsprozesse einzubinden. Wird die zentrale Forderung nach mehr Transparenz in Genossenschaften nicht eingefordert und umgesetzt, besteht die Gefahr, dass die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft zu einer reinen Formalität verkommt. 

In eigener Sache: Dieser Bericht ist der 1500. Beitrag der GenoNachrichten. Es handelt ich um einen Auszug aus dem  igenos Statusbericht: 5 Jahre Genossenschaftsidee als Weltkulturerbe, den wir hier vorab veröffentlichen.

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