Berlin, 13. Dezember 2021 (geno). „Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“. So steht es im Koalitionsvertrag der neuen rot-grün-gelben Ampel-Regierung Deutschlands. Das wäre dann eine Straftat und müsste von Amts wegen verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaften sind einzuschalten. Darauf wird am Montag im Deutschlandfunk verwiesen.
Das Vorhaben zielt zwar in erster Linie auf die gewerkschaftliche Mitbestimmung und die Bildung von Betriebsräten in Unternehmen, gilt aber vollständig auch für Genossenschaften. Eine ganz neue, eventuell unbeabsichtigte Dimension tut sich damit auf, zumal Genossenschaftsmitglieder von Rechts wegen noch viel stärker an Transparenz und Mitwirkung in ihrer Kooperative gekoppelt sind. Das bekräftigt auch die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder (igenos): „Bei der Rechtsform Genossenschaft wird Mitbestimmung deutlich weiter gefasst“. Mitbestimmung sei Teil der Geschäftsgrundlage und diese sei im Genossenschaftsgesetz eindeutig geklärt. Wenn nun die demokratische Kontrolle der Genossenschaft durch gezielte Fehlinformation oder durch massive Beeinflussung von seiten des Prüfungsverbandes außer Kraft gesetzt wird, bestehe akuter Handlungsbedarf. ++ (mb/mgn/13.12.21 – 154)
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