Stuttgart, 22. November 2021 (geno). Der Einsatz von Ratsschreibern soll in den Städten und Gemeinden Südwestdeutschlands zum Bürokratieabbau beim Gründen von Genossenschaften beitragen. Das sieht ein Katalog von Empfehlungen vor, der vom Normenkontrollrat des Bundeslandes Baden-Württemberg vorgelegt worden ist. Dazu sollten flächendeckend in den Rathäusern sogenannte Ratsschreiber für öffentliche Beglaubigungen zur Verfügung stehen. Deswegen müsse seitens der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände dafür geworben werden, die Funktion des Ratsschreibers wieder in allen Kommunen zu installieren.
Der sieben Punkte umfassende Katalog fußt auf einer Analyse, die unter Federführung des Leiters der Forschungsstelle für Genossenschaftswesen an der Universität Hohenheim, Prof. Reiner Doluschitz, erarbeitet wurde. „Die Studie stellt Lösungsansätze vor, die Erleichterungen bringen sollen, ohne dass die besonderen Vorteile, d.h. insbesondere die Solidität dieser Rechtsform, aufgegeben werden müssen“, schreibt die Vorsitzende des Normenkontrollrates Baden-Württemberg, Dr. Gisela Meister-Scheufelen, in der Einleitung des Dokuments.
Der erst seit wenigen Jahren bestehende Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat in seinem jüngsten Jahresbericht für 2020 erhebliche Mängel in den Verwaltungsabläufen festgestellt. „Starres Silo- und Hierarchiedenken“ hätten zu Verzögerungen geführt. Auf Landesebene habe sich gezeigt, dass für den Bürokratieabbau vor allem die Digitalisierung der Verwaltung entscheidend ist. Um Verfahren zu beschleunigen und zu modernisieren, sollen sowohl die Landes- als auch die Kommunalverwaltung bis Ende des nächsten Jahres 575 Verwaltungsverfahren digitalisieren.
Bemerkenswerterweise kommt das Gremium zu der Erkenntnis, das die Behördensprache verständlicher werden muss. Dazu sollen Verständlichkeitsseminare für Beschäftigte in Ministerien dienen. Zudem wird registriert, das Juristen in Deutschland nicht nur lernen müssen, wie man Recht anwendet, sondern wie man Recht setzt. ++ (ba/mgn/22.11.21 – 140)
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