Finanzierungsprobleme durch Corona – Soforthilfe zum download

Auch wenn es derzeit in den ersten Bundesländern Lockerungen gibt, was die Öffnung von Geschäften, Gastronomie und Hotels betrifft,  bleibt es für bestimmte Gruppen von Solounternehmern oder KMU weiterhin schwer, finanzielle Unterstützung zu bekommen. Zwar wurden die Soforthilfen noch einmal ausgeweitet, doch kommt es auf das konkrete Geschäftsmodell an, ob die Hilfen überhaupt greifen. Wer zum Beispiel seinen Betrieb erst 2019 gegründet hatte, kann keine Vergleichsmonate vorweisen, die einen Anspruch begründen. Betriebe, die zu groß sind, haben ebenfalls Probleme, Hilfen zu bekommen, ebenso Betriebe, die knapp über der Bemessungsgrenze wirtschaften. Selbst  Kredite sind nicht immer zu erhalten, denn auch hier kommt es auf die individuellen Umstände an. Mag vielleicht der eine oder andere Betrieb ein sogenanntes „Zombie-Unternehmen“ sein, so verfügen die meisten über ein Geschäftsmodell, das ohne die Corona-Pandemie tragen würde. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie sich Genossenschaftsbanken positionieren. Um diese Frage zu erörtern, stellen wir noch einmal den nachstehend beschriebenen Fachaufsatz “Finanzierungsprobleme durch Corona” unter: https://www.igenos.de/mitgliederfoerderung  kostenfrei zum download bereit. Kostenfrei deshalb, weil der Autor Dr. Ludolf von Usslar, der Herausgeber igenos e.V. und der Verlag u-d-g.eG aus dieser Krisensituation heraus keinen Profit generieren wollen. igenos e.V., die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder und die GenoNachrichten freuen sich jedoch über eine kleine Spende, falls der Aufsatz hilfreich war. Vielen Dank!

Inhalt des Aufsatzes ist es, aufzuzeigen, dass die Genossenschaftsmitglieder ihren Banken gegenüber Rechte haben, die aus der Mitgliederförderung abzuleiten sind. Die Volks- und Raiffeisenbanken betreuen rund 30 Mio. Kunden, wovon 18,5 Mio. Mitglieder sind. Sie sind im Gegensatz zu anderen Privatbanken gem. § 1 GenG verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Ihre Aufgabe ist nicht, den Gewinn ins Unermessliche zu steigern, sondern uneigennützig den wirtschaftlichen Erfolg der Mitglieder, den sog. „Member-Value“, zu maximieren. Gemeint ist damit eine reale wirtschaftliche Förderung, so dass Genossenschaftsbanken ihr Verhalten auf Mitglieder, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, abzustimmen haben. Eine Nebenbedingung ist allerdings, dass die Erzielung eines für die dauerhafte Zweckerfüllung notwendigen und hinreichenden Gewinns gewährleistet sein muss. Im Klartext heißt das, das die Förderung eine Genossenschaft nicht in den Ruin treiben darf. Das ist angesichts der guten Kapitaldeckung der Genossenschaftsbanken aber nicht zu erwarten.

Wer also Finanzierungsprobleme durch Corona hat und Mitglied einer Genossenschaftsbank ist, sollte sich aktiv an seine Bank wenden. Schließlich wurden aus derartigen Gründen Genossenschaften überhaupt gegründet: Um dem Einzelnen die Unterstützung der Solidargemeinschaft zu ermöglichen. Denn noch sind die Langzeitfolgen der Pandemie noch nicht absehbar: Die Stilllegung der Veranstaltungs- und Reisebranche, die Schließung von Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk, wie Friseure u.a., aber auch der Zusammenbruch von Lieferketten, wird Folgewirkungen haben, die noch nicht absehbar sind. Viele der betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen sind Kunden und Genossen von Volks- und Raiffeisenbanken. 

Da der Staat derzeit über die KfW bis zu 90 % des Ausfallrisikos für Betriebsmittelkredite übernimmt und die dafür notwendigen Liquidität in unbeschränktem Umfang zur Verfügung stellt, wird ein Großteil der Kredite von in Not geratenen Genossen über diese Programme abzuwickeln sein. Für alle anderen Kreditfragen sollte die Genossenschaftsbank Ansprechpartner sein. In welchem Rahmen das erfolgen kann, ist Verhandlungssache, wobei Ludolf von Usslar in seinem Aufsatz auch die rechtlichen Hintergründe liefert, warum sich Genossenschaftsbanken nicht mit Freude auf die Anträge stürzen.

Dr. jur. Ludolf von Usslar ist Aufsichtsrat der CoopGo Tax & Law eG (in Gründung) sowie Verbandsrat des CoopGo Bund e.V.