Bullay, den 29.Oktober 2020. Nachdem unsere aktuelle Berichterstattung vom 26.10.2020 zur belegbaren BaFin/BVR Vernetzung für große Aufmerksamkeit gesorgt hat, folgt nun ein weiterer Beitrag zum Themenkreis genossenschaftliche Selbstverwaltung.
Genossenschaftliches Demokratieverständnis Teil 2. Im Jahr 2016 fusionierte die Raiffeisenbank Berg-Bad Steben eG und die VR-Bank Fichtelgebirge eG.
igenos e.V. wurde dazu das Protokoll der außerordentlichen Vertreterversammlung vom 27.Juli 2016 zur Verfügung gestellt. Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass bei der Abstimmung über die Fusion die notwendige 75% Mehrheit nicht erreicht wurde und deshalb die Fusion mit der VR-Bank Fichtelgebirge eigentlich gescheitert ist. Als Vertreter des Genossenschaftsverbands Bayern e.V. (GVB) war dessen Chefsyndika anwesend
Obwohl die Tagesordnung keine zweite korrigierende Abstimmung bei Ablehnung der Verschmelzung vorsah, ist dem Protokoll weiter zu entnehmen, dass – offenbar von mit dem Ergebnis unzufriedenen Personen – eine nochmalige Abstimmung über die Verschmelzung beantragt wurde. .
Genossenschaftsgesetz und Satzung ist nichts dazu zu entnehmen, dass nach einer für die Befürworter einer Fusion negativen Entscheidung so lange weiter abgestimmt werden muss bis eine positive Entscheidung erfolgt.
Nachdem der vorherige Beschluss über geheime Abstimmung gekippt wurde, ergab das Ergebnis der zweiten, diesmal offenen Abstimmung, eine Mehrheit von 91% für die gewünschte Fusion. Bemerkenswert ist, dass sich auch die Vertreterin des Genossenschaftsverbandes für eine zweite Abstimmung stark gemacht hat.
Dem Genossenschaftsgesetz und den genossenschaftlichen Grundsätzen entspricht dieses Vorgehen jedenfalls nicht. Nach der Rechtsauffassung von igenos ist auch in einer Genossenschaft das Ergebnis einer demokratische Abstimmung, das Votum der Mehrheit bindend.
Verfasser Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Vorstand igenos e.V. Bullay