Unzertrennliches Paar: Bauhaus und Genossenschaftsidee

Weimar/Dessau/Berlin, 15. Januar 2018 (geno). Das Bauhaus und die Genossenschaftsidee bilden seit fast 100 Jahren ein unzertrennliches Duett. Das wird sich auch bei den bevorstehenden Feierlichkeiten im Jahr 2019 zu „100 Jahre Bauhaus“ deutlich widerspiegeln. Zu den markantesten Zeugen dieser innovativen Paarbeziehung gehören die fünf Laubenganghäuser im Süden von Dessau, die von der Bauabteilung des Bauhauses unter dem Direktor Hannes Meyer im Jahr 1930 errichtet wurden. Sie verkörpern eine Revolution im Bauen.

Seit fast 90 Jahren befinden sich die Häuser in genossenschaftlichem Eigentum. Mit sozial verträglichen Mieten gilt noch heute die ab 1928 unter Hannes Meyer ausgegebene Philosophie „Volksbedarf statt Luxusbedarf“. Die Wohnhäuser stehen unter Denkmalschutz und sind gemeinsam mit der Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB) in Bernau im vergangenen Jahr in die Erweiterung der Welterbestätte „Das Bauhaus und seine Stätten in Weimar und Dessau“ aufgenommen worden. Die 90 Wohnungen geben insgesamt rund 100 Personen ein Zuhause.

Ihre Entstehungsgeschichte ist wenig erforscht. Prof. Philipp Oswalt von der Universität Kassel will das ändern. Er leitet eine Forschungsgruppe „Dessauer Laubenganghäuser“. In dem Projekt werden bis 2019 Entstehung, Bedeutung und Ursprungszustand der Bauten erkundet. Daran beteiligt sind zwei Professoren der Universitäten Konstanz und Dresden. Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen Konsequenzen für die Wohnungsgenossenschaft Dessau als Eigentümerin für Sanierung und Modernisierung gezogen werden. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert die Studien mit 300.000 Euro. Nach Auffassung von Oswalt sind die Laubenganghäuser als Schlüsselwerk des Bauens unter Hannes Meyer zu betrachten.

Um die 48 Quadratmeter umfasst der Grundriss der Wohnungen. „Der Platz ist knapp, aber sehr gut genutzt“, urteilt Kunsthistorikerin Anne Stengel aus dem Projektteam, die zu dem Thema promoviert. „Unter anderem, weil beispielsweise der Schrank im Kinderzimmer direkt in der Zwischenwand zur Küche eingebaut war.“ Statt Balkon gab es für jeden Mieter eine eigene Gartenparzelle, Kinderwagen und Räder. Sie konnten in einer Art Box im Erdgeschoss untergebracht werden. ++ (bh/mgn/15.01.18 -011)

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